BAföG
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche Unterstützung von Studierenden. Die hierfür relevanten Auflagen finden Sie hier.
- Als BAföG-Empfängerin oder -Empfänger müssen Sie nach dem 4. Semester nachweisen, dass Sie die bis dahin geforderten Leistungen erfolgreich erbracht haben.
- Für das Lehramtsstudium müssen Sie dazu eine bestimmte Zahl an Leistungspunkten insgesamt nachweisen (Vorstandsbeschluss des BZL vom 24.07.2013):
Abschluss 4. Semester: 90 LP
(entsprechend: Abschluss 3. Semester: 70 LP; Abschluss 5. Semester: 120 LP)
- Als Nachweis müssen Sie eine beglaubigte Übersicht Ihrer Leistungen einreichen, die Sie im Prüfungsbüro des BZL bekommen.
- Wenn Sie nach dem 4. Semester noch keine 90 LP erreicht haben, aber dennoch nachweisen können, dass Sie das Studium in der Regelstudienzeit abschließen können, müssen Sie eine Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG (sogenanntes "Formblatt 5") vorlegen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen persönlichen Termin bei dem BAföG-Beauftragten des BZL, Prof. Dr. Glaum. Auch dazu benötigen Sie einen unterschriebenen Ausdruck Ihrer Leistungen, den Sie vorab im Prüfungsbüro des BZL bekommen.
Prof. Dr. Robert Glaum
Vorsitzender des Prüfungsausschusses
BAföG-Beauftragter
Gerhard-Domagk-Straße 1
53121 Bonn
© Robert Glaum
Amt für Ausbildungsförderung
Weitere Informationen zum BAföG finden Sie hier beim Studierendenwerk.
Adresse
https://www.studierendenwerk-bonn.de/finanzieren/
Nassestraße 11
53115 Bonn