Mitgliedschaft im BZL
Mitglieder des BZL sind die Lehramtsstudierenden und die dem BZL zugeordneten Mitarbeiter:innen und Professor:innen. Zudem können alle, die in den Lehramtsstudiengängen tätig sind, Mitglied des BZL werden. Mitglieder haben das Recht, den Vorstand des BZL zu wählen und selbst für ihn zu kandidieren.
Wer ist Mitglied im BZL?
Wer Mitglied im BZL ist, wird durch §9 der Ordnung des BZL festgelegt: Alle in den Lehramtsstudiengängen eingeschriebenen Studierenden sind MItglieder des BZL, außerdem "das dem BZL zugewiesene hauptamtliche Hochschulpersonal", also die Professor:innen und Mitarbeiter:innen der Bildungswissenschaften und die Beschäftigten in der BZL-Geschäftsstelle. Außerdem ist der Vorsitzende des Vorstands des BZL "kraft Amtes" Mitglied des BZL.
Mit der Mitgliedschaft im BZL ist das passive und aktive Wahlrecht für den BZL-Vorstand verbunden.
Wie kann man Mitglied werden?
Die Ordnung des BZL sieht zudem vor, dass Professor:innen und wissenschaftlifche Mitarbeiter:innen, die in den Lehramtsstudiengängen tätig sind, die Mitgliedschaft im BZL erwerben können.
Das ermöglicht ihnen nicht nur, den Vorstand des BZL mitzuwählen oder selbst für ihn zu kandidieren (in der Gruppe der Hochschullehrer:innen sind Professor:innen aller am Lehramtsstudium beteiligten Fakultäten im Vorstand vertreten), sondern ist auch ein Bekenntnis zur Lehrer:innenbildung an der Universität Bonn.
Für die Zweitmitgliedschaft im BZL ist die Zustimmung des BZL-Vorstands sowie der jeweiligen Fakultät der Antragstellerin oder des Antragstellers erforderlich. Fragen zum Procedere beantwortet der Geschäftsführer des BZL.