Universität Bonn

Bonner Zentrum für Lehrerbildung (BZL)

Erasmus+

Mit Erasmus+ können Sie entweder für ein oder zwei Semester an einer europäischen Partnerhochschule im Ausland studieren oder für zwei bis zwölf Monate ein Praktikum im europäischen Ausland absolvieren.

Möglichkeiten des Erasmus+-Austausches

  • Das Auslandsstudium wird mit einem Mobilitätszuschuss pro Monat unterstützt und die Studiengebühren an der Gastuniversität entfallen. Ihre Studienfächer haben jeweils unterschiedliche Partneruniversitäten und Bewerbungsprozesse. Auf den Seiten des Faches unter der Rubrik "Erasmus" können Sie sich über die Partnerinstitute und den Ablauf der Bewerbung informieren. Eine fachspezifische Beratung erhalten Sie bei den zuständigen Erasmus-Fachkoordinationen. Dort finden Sie auch Voraussetzungen und die Bewerbungsunterlagen.
  • Auch ein Auslandspraktikum wird finanziell unterstützt, wenn es sich um ein Vollzeitpraktikum handelt, das in inhaltlichem Zusammenhang mit dem Studium steht. Ansprechperson hierfür ist die Erasmus-Fachkoordination für Praktika im BZL. Detaillierte Informationen zum Bewerbungsprozess finden Sie unten.

Erasmus+ Praktikumsförderung

  • Im Rahmen des Erasmus+-Programms können Praktikumsaufenthalte zwischen 2 und 12 Monaten im europäischen Ausland über das BZL gefördert werden.
  • Erster Schritt ist die Suche nach einem Praktikumsplatz.
  • Gefördert werden Praktika im pädagogischen Bereich innerhalb oder außerhalb des Schuldienstes oder im Hinblick auf die jeweiligen Studienfächer bei im öffentlichen oder privaten Sektor wirtschaftlich tätigen Unternehmen, Berufsbildungseinrichtungen, Forschungszentren und anderen Organisationen (z.B. auch Goethe-Instituten).
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Praktika in europäischen Institutionen/Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten. Die EU hat dafür eine Übersicht erstellt. Für diese Praktika gibt es alternative Förderprogramme – zum Beispiel Kurzstipendien des DAAD für Praktika im Ausland.
  • Förderung auch innerhalb der ersten 12 Monate nach Abschluss des Studiums möglich. Sie müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch eingeschrieben, aber während des Praktikums exmatrikuliert sein.
  • Aktuelle Informationen zu Erasmus-Praktika nach dem Brexit im Vereinigten Königreich finden Sie auf der Seite des International Office.

Häufig gestellte Fragen

Bewerben können sich Studierende des Lehramtsstudienganges bereits ab dem 1. Semester. Fachfremde Studierende können sich nicht über das BZL für eine Erasmus+-Praktikumsförderung bewerben.

  • Gefördert werden nur Vollzeitpraktika, die als Pflichtpraktika oder fakultative Praktika in inhaltlichem Zusammenhang mit dem Studium stehen. Aus der Beschreibung der Tätigkeit sollte deutlich hervorgehen, dass das Praktikum der berufspraktischen Qualifizierung dient.
  • Nicht förderfähig sind Praktika bei EU-Institutionen sowie Einrichtungen, die EU-Programme verwalten.
  • Das Praktikum muss mindestens 2 und kann maximal 12 Monate andauern

Der Erasmus+-Mobilitätszuschuss für Praktika richtet sich nach unterschiedlichen Ländergruppen. Die monatlichen Förderraten sind für alle Hochschulen in Deutschland identisch und werden in der Regel jedes Jahr neu festgelegt. Die aktuellen Förderraten erfahren Sie im Dezernat Internationales

Das Dezernat Internationales informiert alle ausgewählten Erasmus-Praktikant:innen über die nötigen Formalitäten und ist zuständig für die Verteilung der finanziellen Zuschüsse. Die Auszahlung des Mobilitätszuschusses erfolgt in zwei Raten, zu Beginn und am Ende des Auslandspraktikums. 

Es gibt Sonderzuschüsse im Kontext "grünes Reisen" und "Chancengerechtigkeit" (u.a. auch für Studierende mit Kind).

Die Bewerbung und Auswahl für die Erasmus+-Praktikumsförderung läuft über die Erasmus-Koordination des BZL (derzeit Frauke Fechner). Eine Bewerbung ist jederzeit möglich, muss aber mindestens 3 Monate vor Praktikumsbeginn erfolgen.

Bitte schicken Sie alle Unterlagen in EINER PDF an praxisphasen@uni-bonn.de

Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:

  • Ausgefülltes Bewerbungsformular
  • Tabellarischer Lebenslauf (inkl. mögliches soziales/ ehrenamtliches/ internationales Engagement)
  • Motivationsschreiben in deutscher Sprache (eine Seite)
    • Gründe für die Wahl des Gastlandes und der Praktikumsstelle
    • Persönliche Erwartungen an den Auslandsaufenthalt
    • Praktikumsbeschreibung: kurze Darstellung des geplanten Verlaufs und Einpassung des Praktikums in den bisherigen Werdegang
  • Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung, dass das Praktikum zum angegebenen Zeitpunkt durchgeführt werden kann
  • Übersicht der bisherigen Studienleistungen (BASIS)
  • Sprachnachweise (Sprachpraxismodule, Sprachtest-Ergebnis ö.ä.)
  • Studienbescheinigung
  • Scan des Personalausweises
  • Bisherige Studienleistungen
  • Motivation / Begründung für den Auslandsaufenthalt sowie die Wahl des Praktikumsplatzes
  • Fachlicher Nutzen
  • Kenntnisse der Sprache des Ziellandes, zumindest aber der Arbeitssprache des Praktikums

Kontakt

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Dr. Frauke Fechner

Telefonsprechstunde

Mo, Di 9:00 – 12:00 Uhr / Mi 10:30 – 12:00 Uhr / Do 9:00 – 10:00 Uhr (entfällt vom 24.02. bis 27.02.2025)


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