Berufsfeldpraktikum (BP)
Das Berufsfeldpraktikum (BP) im Rahmen des Lehramtsstudiums eröffnet praktische Einblicke in außerschulische oder außerunterrichtliche Tätigkeitsbereiche. In einem Umfeld, das der eigenen Berufs- und Fächerwahl nahesteht, ermöglicht es eine Reflexion über die eigene Entwicklung und das angestrebte Berufsziel.
Rahmenbedingungen, Dauer und Zeitpunkt im Studium
- Dauer: Entweder Vollzeit in vier Wochen am Stück oder Teilzeit im Umfang von 120 Stunden insgesamt.
- Zeitpunkt im Lehramtsstudium: Das BP sollte zeitlich möglichst nach dem EOP (Eignungs- und Orientierungspraktikum) erfolgen.
- Das Modul Berufsfeldpraktikum (4 ECTS) besteht aus zwei Teilen:
- Praktische Tätigkeit (BP)
- "Reflexion zum BP" (Einzelsitzung, Anmeldung über Basis). Bei der "Reflexion zum BP" handelt es sich um eine abschließende berufsbiographische Reflexion, die erst nach Absolvieren des Berufsfeldpraktikums und des schulischen Eignungs- und Orientierungspraktikums besucht werden kann.
- Ort: Das BP kann in allen Bundesländern und im Ausland absolviert werden. ("Praktikum im Ausland / Auslandsaufenthalt im Sprachenstudium").
- Achtung: Tutoren- und studentische Hilfskrafttätigkeiten an Hochschulen werden nicht als BP anerkannt.
Vor dem Praktikum: Praktikumssuche / Absprache mit dem BZL / Versicherungsschutz
- Selbstständige Suche einer Praktikumsstelle und Klärung der möglichen Tätigkeiten während des Praktikums. Bitte beachten Sie die möglichen Tätigkeitsbereiche und die Angebote unserer Kooperationspartner. Sie sollten aus unfallversicherungsrechtlichen Gründen vor Antritt des Praktikums eine schriftliche Bestätigung über den Zeitraum des Praktikums vom Praktikumsgeber einfordern.
- Absprache: Falls Sie sich nicht sicher sind, ob die geplante Tätigkeit als Berufsfeldpraktikum angerechnet werden kann, kontaktieren Sie zur Absprache das BZL: praxisphasen@uni-bonn.de
- Versicherungsschutz: Für Praktikumstätigkeiten im Inland besteht für die Studierenden über die jeweilige Einrichtung bzw. deren Berufsgenossenschaft ein Versicherungsschutz gem. SGB § 2 Abs.1 Nr.1 bzw. § 133 Abs. 1 SGB VII. Sie sollten aus unfallversicherungsrechtlichen Gründen vor Antritt des Praktikums eine schriftliche Bestätigung über den Zeitraum des Praktikums vom Praktikumsgeber einfordern. Ein Haftpflichtversicherungsschutz besteht nicht. Auslandspraktika unterliegen der Pflicht, eine private Auslandskranken- und Unfallversicherung abzuschließen.
- Falls die Praktikumsstelle eine Auskunft darüber verlangt, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, können Sie zunächst das Modulhandbuch einreichen und auf das LABG NRW § 12 verweisen.
Nach dem Praktikum: Verbuchung als Studienleistung / Tätigkeitsbescheinigung / Besuch der Reflexion zum BP
Verbuchung als Studienleistung/Reflexionssitzung
- Ausstellen der Tätigkeitsbescheinigung durch die Praktikumsstelle. Die Bescheinigung muss mindestens folgende Angaben enthalten:
→ Ihren Namen und den Namen der Einrichtung
→ Stundenumfang und Zeitraum (von - bis) Ihrer Tätigkeit
→ eine kurze Beschreibung Ihrer Tätigkeit
→ Ansprechperson / Kontaktdaten der Ansprechperson / Unterschrift und Stempel oder offizielles Papier - Für das Berufsfeldpraktikum gibt es kein spezielles Formular des BZL, die Bescheinigung kann nach den Standards des Tätigkeitsgebers ausgestellt werden. Ein Arbeitsvertrag wird nicht als Bescheinigung anerkannt.
Tätigkeitsbescheinigung als PDF an bzl@uni-bonn.de Dokumentenname: "BP_Nachname_Matrikelnr." - Besuch der "Reflexion zum Berufsfeldpraktikum" (Blockveranstaltung, drei Zeitstunden, Anmeldung über BASIS). Die "Reflexion zum BP" bezieht sich auf Ihre Praxiserfahrungen im Bachelorstudium, also auf das Eignungs- und Orientierungspraktikum und auf das Berufsfeldpraktikum. Erst wenn Sie beide Praktika absolviert haben, ist eine erfolgreiche Teilnahme an der Reflexionssitzung möglich.
Mögliche Tätigkeitsbereiche
Berufsfeldpraktikum im pädagogischen Bereich
Berufsfeldpraktikum im Bereich der studierten Fächer
Berufsfeldpraktikum im Ausland
Möglichkeiten der Anrechnung
Auswahl an Praktikumsangeboten
Kontakt
Frauke Fechner
Telefonsprechstunde
Mo, Di 9:00 – 12:00 Uhr / Mi 10:30 – 12:00 Uhr / Do 9:00 – 10:00 Uhr (entfällt am 20.11.2024)
© Frauke Fechner
Das Mentor:innen-Team
Das studentische Mentor:innen-Team des BZL bietet zu den Praxisphasen Beratung und Unterstützung aus studentischer Sicht an. Weitere Informationen finden Sie hier.