Universität Bonn

Bonner Zentrum für Lehrerbildung (BZL)

Anrechnungsmöglichkeiten Berufsfeldpraktikum

Folgende Tätigkeiten können angerechnet werden, wenn die Rahmenbedingungen für das Berufsfeldpraktikum erfüllt sind:

  • abgeschlossene Berufsausbildungen im pädagogischen Bereich oder im Bereich der Studienfächer
  • berufliche Tätigkeiten im pädagogischen Bereich oder im Bereich der Studienfächer
  • abgeschlossene Freiwilligendienste (FSJ/FÖJ/Bundesfreiwilligendienst mit einer Mindestdauer von 6 Monaten), wenn diese pädagogische oder fachliche Bezüge aufweisen
  • durch das Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung (LAQUILA) anerkannte fachpraktische Tätigkeiten (innerhalb des Studiums Lehramt BK)
  • Ehrenamtliche und freiwillige Tätigkeiten mit inhaltlichem Bezug zum Studium und erforderlichem Umfang
  • Praktika, die im Rahmen von vor dem Lehramtsstudium liegenden Studiengängen durchgeführt wurden, können angerechnet werden, wenn das frühere Studienfach einem der Studienfächer im aktuellen Lehramtsstudium entspricht bzw. mit diesem verwandt ist

Voraussetzungen für die Anrechnung:

  • Erfüllen der Rahmenbedingungen bezüglich der Dauer von vier Wochen Vollzeit bzw. 120 Stunden bei Teilzeit.
  • Es werden nur Tätigkeiten angerechnet, die nach dem Schulabschluss ausgeübt wurden.
  • Nachweis einer Qualifizierung unter Anleitung (z. B. Jugendleiterkarte „juleica“, Sport-Trainerschein, bei Freiwilligendiensten nicht notwendig)
  • Einbettung der Tätigkeit in einen institutionellen Rahmen (z. B. Sportverein oder Jugendverband – keine selbständige Nachhilfe oder Musikunterricht)
  • Nachweis von Reflexion und Austausch mit anderen Personen, die eine ähnliche oder leitende Funktion innerhalb des institutionellen Rahmens übernehmen (z. B. Teilnahme an Gruppenleiterrunden).
    ACHTUNG: Die "Reflexion zum Berufsfeldpraktikum" muss in der Regel auch bei Anrechnungen besucht werden.

Ablauf der Anrechung

Anrechnung von beruflichen und ehrenamtlichen Tätigkeiten VOR dem Studium:

Die berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit wurde vor dem Studium (aber nach dem Schulabschluss) erbracht:

  1. Ausfüllen des Anrechnungsantrag BP
  2. Nachweise (Zeugnis, Urkunde, Tätigkeitsbescheinigung, die mindestens folgende Angaben enthält: Ihren Namen, den Namen der Einrichtung, den Zeitraum (von - bis) Ihrer Tätigkeit, den Stundenumfang, eine kurze Beschreibung Ihrer Tätigkeit, Ansprechperson)
  3. Derzeit alle Unterlagen als PDF an: praxisphasen@uni-bonn.de. Dokumentenname: "BP_Anr_Nachname_Matrikelnr."
  4. Das Modul gilt als bestanden, nachdem Sie an der "Reflexion zum BP" teilgenommen haben. Für das Modul werden 4 LP angerechnet.

Anrechnung von beruflichen und ehrenamtlichen Tätigkeiten WÄHREND des Studiums:

  1. Tätigkeitsbescheinigung, die mindestens folgende Angaben enthält: Ihren Namen, den Namen der Einrichtung, den Zeitraum (von - bis) Ihrer Tätigkeit, den Stundenumfang, eine kurze Beschreibung Ihrer Tätigkeit, Ansprechperson.
  2. Derzeit alle Unterlagen als PDF an: bzl@uni-bonn.de Dokumentenname: "BP_Anr_Nachname_Matrikelnr."
  3. Das Modul gilt als bestanden, nachdem Sie an der "Reflexion zum BP" teilgenommen haben. Für das Modul werden 4 LP angerechnet.

Anerkennung von Praktika aus vorherigen Studiengängen

In vorherigen Studiengängen erbrachte Praktika gelten als Studienleistungen und können im Falle von Gleichwertigkeit anerkannt werden. Die Anerkennung dieser Praktika erfolgt also über die →Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen.

Kontakt

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Frauke Fechner

Telefonsprechstunde

Mo, Di 9:00 – 12:00 Uhr / Mi 10:30 – 12:00 Uhr / Do 9:00 – 10:00 Uhr (entfällt am 20.11.2024)

Studentische Beratung des Mentorats:

Bei Fragen rund um das Berufsfeldpraktikum bietet das Mentoren-Team des BZL Beratung und Unterstützung aus studentischer Sicht an. Informationen zu Sprechstunden und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

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