Berufsfeldpraktikum im pädagogischen Bereich
- Das Berufsfeldpraktikum kann im pädagogischen Bereich außerhalb des schulischen Unterrichts absolviert werden. Die Tätigkeit sollte in den Bereich Kinder- und Jugendarbeit fallen.
- Es kann kein rein unterrichtsbezogenes Praktikum absolviert werden, da dies bereits Gegenstand des EOP war.
- Ein Praktikum im schulischen Kontext ist nur möglich, wenn es sich nicht um ein unterrichtsbezogenes Praktikum handelt bzw. eine besondere und eigenständige pädagogische Ausrichtung hat.
Beispiele für außerschulische Bildungseinrichtungen
- Kinder- und Jugendbildungseinrichtungen (Musikschulen, Bibliotheken, museumspädagogische, theaterpädagogische,
- erlebnispädagogische Angebote für Kinder und Jugendliche
- frühkindliche Bildungsangebote, z. B. in Kindergärten und Kindertagesstätten
- Erwachsenenbildung (z. B. Volkshochschulen, diverse Bildungseinrichtungen)
Kinder- und Jugendförderzentren (z. B. frühkindliche Förderung, Hochbegabtenförderung)
Beispiele für soziale Einrichtungen, Ämter oder Verbände
- Betreutes Wohnen außerhalb der Familie: Wohngruppen, Heime, Internate etc.
- Betreuungseinrichtungen und Angebote für Behinderte
- Zuständige Ämter (Schulamt, Jugendamt, Bildungsbüro)
- Kinder- und Jugendarbeit von Jugendverbänden, Kirchen, Vereinen
- Schulpsychologischer Dienst, Familienhilfe, Erziehungsberatung
- Suchtprävention, Gewaltprävention, Aufklärung, Umgang mit Medien
- Besondere Angebote für Migrantinnen und Migranten
Berufsfeldpraktikum im schulischen Bereich
- Praktika außerhalb des regulären Unterrichts, also z. B. im Bereich der Übermittagsbetreuung, der Offenen Ganztagsschule oder der Betreuung schulischer Arbeitsgemeinschaften, im Bereich besonderer Angebote der Inklusion, Integration und Sprachförderung
- Praktika mit einem Schwerpunkt auf der Auseinandersetzung mit besonderen, eigenständigen Lernfomen und pädagogischen Konzepten, wie z. B. die Lerngalaxien an der Gesamtschule "Bonns Fünfte"
- Praktika an Schulen im Ausland
- Bitte beachten Sie: Auch im Berufsfeldpraktikum sind Sie als Praktikant:in verpflichtet, der Schule eine Kenntnisnahme über die Belehrung zu Infektionsschutz und Verschwiegenheit zu unterschreiben.
→ Belehrungsformular zum Infektionsschutz und Verschwiegenheitserklärung