Eignungs- und Orientierungspraktikum
Das Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP) gewährt Einblicke in den schulischen Berufsalltag und konkrete pädagogische Situationen. Die im Studium erlernten Theorieansätze können in der Praxis beobachtet und angewendet werden. Zentrale Informationen zum EOP finden Sie auch auf der Seite des Landesamtes für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung (LAQUILA).
Allgemeine Rahmenbedingungen und Dauer des EOP
- Mindestens fünf Wochen, entweder zusammenhängend fünf Wochen am Stück oder in zwei Blöcken (innerhalb eines Schulhalbjahres)
- Insgesamt mindestens 110 Stunden; dies entspricht ca. 4,5 Zeitstunden bzw. sechs Schulstunden pro Tag. Darin enthalten sind alle Zeiten, die im Rahmen des Praktikums eingesetzt werden (z.B. Vor- oder Nachbereitung von Hospitation oder Unterricht, Teilnahme an zusätzlichen Veranstaltungen, Konferenzen etc.)
- Vorbereitung auf das EOP (2 Semesterwochenstunden)
- Einführung in die Praxisportfolioarbeit (Einzelsitzung, 3 Zeitstunden)
- Eignungs- und Orientierungspraktikum (5 Wochen)
Alle Bestandteile des Moduls werden getrennt voneinander verbucht. Das Modul umfasst 5 ECTS.
- Empfehlung: vorlesungsfreie Zeit nach dem zweiten oder dritten Semester
- Das Seminar "Vorbereitung auf das EOP" muss vor der Absolvierung des EOPs belegt werden. Das Praktikum sollte nach Möglichkeit in der vorlesungsfreien Zeit im Anschluss an das Seminar durchgeführt werden.
- Die Einzelsitzung "Einführung in die Praxisportfolioarbeit" muss vor dem EOP absolviert werden. Die Anmeldung zu der Sitzung erfolgt über BASIS.
Informationen zu Organisation und Ablauf
Wahl der Schule:
- Das Praktikum kann in jedem Bundesland in Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule (DAS) durchgeführt werden. Sie dürfen Ihr Praktikum nicht an Ihrer eigenen ehemaligen Schule absolvieren.
- Es wird dringend empfohlen, das EOP an der Schulform zu absolvieren, die Sie für Ihr Studium gewählt haben. Die im Studium gewählten Unterrichtsfächer bzw. die gewählte Fachrichtung sollten im Idealfall an der Praktikumsschule unterrichtet werden.
Selbstständige Praktikumsplatzsuche:
Ihren Praktikumsplatz suchen Sie selbstständig. Es gibt verschiedene Quellen, um nach möglichen Praktikumsschulen zu suchen:
- EOPS: Hier ist eine landesweite Suche möglich, jedoch keine Platzbuchung. Die Ampel zeigt nur an, wie viele Praktika die Schulen in einem Schuljahr grundsätzlich vergeben, nicht die aktuellen Kapazitäten. Die Plätze könnten also bereits vergeben sein.
- Übersicht über die Ausbildungsschulen des Zentrums für schulpraktische Lehrerbildung
- Informationen zu Schulen der Stadt Bonn
- Suche nach Schulen im Online-Schulverzeichnis NRW (mit der Möglichkeit, regional oder nach Besonderheiten der Schulen zu filtern)
- Eine bundesweite Suche nach Schulen ist, mit verschiedenen Filtermöglichkeiten, über die Karte des Projekts ChoiceLab der Universität Zürich möglich.
- Suche nach passenden Berufsschulen zu den Fachrichtungen Agrarwissenschaft und Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft
- Suche nach deutschen Auslandsschulen über die Zentralstelle für Auslandsschulwesen (ZfA).
- Wenn Sie das EOP an einer deutschen Auslandsschule planen, setzen Sie sich zur Abstimmung bitte vorher mit der Ansprechpartnerin für das EOP am BZL in Verbindung.
Information der Schule sowie Belehrung über Infektionsschutz und Verschwiegenheitspflicht / Schwangerschaft:
- Als Praktikant:in sind Sie verpflichtet, der Schule die Kenntnisnahme einer Belehrung zu Infektionsschutz und Verschwiegenheit zu bestätigen → Information der Schule mit Infektionsschutzbelehrung und Verschwiegenheitserklärung
- Bitte geben Sie dieses Schreiben spätestens an Ihrem ersten Praktikumstag unterschrieben bei Ihrem:r Praktikumsbetreuer:in ab. Weitere Empfehlungen zum Infektionsschutz und Informationen für Schwangere finden Sie im Infoblatt Infektionsschutz und Schwangerschaft.
Information der Schule sowie Belehrung über Infektionsschutz und Verschwiegenheitspflicht / Schwangerschaft:
- Als Praktikant:in sind Sie verpflichtet, der Schule die Kenntnisnahme einer Belehrung zu Infektionsschutz und Verschwiegenheit zu bestätigen → Information der Schule mit Infektionsschutzbelehrung und Verschwiegenheitserklärung
- Bitte geben Sie dieses Schreiben spätestens an Ihrem ersten Praktikumstag unterschrieben bei Ihrem:r Praktikumsbetreuer:in ab. Weitere Empfehlungen zum Infektionsschutz und Informationen für Schwangere finden Sie im Infoblatt Infektionsschutz und Schwangerschaft.
- Zur Verbuchung des Praktikums als Studienleistung bitte am Ende des EOP die Schulbescheinigung unterzeichnen lassen (s. "Verbuchung als Studienleistung")
Bitte prüfen Sie rechtzeitig vorher, ob Sie alle für das Praktikum nötigen Impfungen erhalten haben, da Sie das Praktikum sonst nicht antreten können.
Unfallversicherung
Im Rahmen des EOP besteht für die Praktikant:innen gesetzlicher Unfallschutz gemäß § 2 SGB VII (Nr. 3 Abs. 6 RdErl. v. 15.12.2016). Es besteht insbesondere gesetzlicher Unfallversicherungsschutz nach dem Sozialgesetzbuch (§ 2 SGB VII) für die Tätigkeit innerhalb der Schule, für alle außerschulischen genehmigten Schulveranstaltungen sowie auf dem direkten Weg vom Wohnort zur Schule und auf dem direkten Weg zurück zum Wohnort.
Haftpflichtversicherung
Auch Praktikant:innen tragen Haftungsrisiken für den Fall, dass sie der Schule oder Dritten einen Schaden zufügen. Es ist daher sinnvoll, dass Praktikant:innen einen Haftpflichtversicherungsschutz begründen, der ihre persönliche Haftung gegenüber der Schule und Dritten während der Dauer des Praktikums abdeckt. Praktikant:innen, die bereits über einen Haftpflichtversicherungsschutz verfügen, sollten diesen hinsichtlich des Versicherungsumfangs überprüfen lassen.
Einen guten Überblick über die Aufgaben von Lehrer:innen erhält man, wenn man ganze Schultage anwesend ist und sich auch an außerunterrichtlichen Veranstaltungen beteiligt. Mögliche Aufgaben und Beobachtungsfelder sind:
- Schulerkundung: Geschichte, Standort, Einzugsgebiet, Größe, Schüler:innenschaft, Lehrer:innenschaft, Fächerangebot, Schulprogramm, Vergleich mit den selbst besuchten Schulen
- Unterrichtserkundung: Einführung in Probleme des Unterrichtens, äußere Bedingungen, Lerngruppen, Planung von Unterricht, inhaltlicher Kontext, didaktische Prinzipien, Unterrichtsmethoden, Unterrichtssteuerung, Hausaufgaben, Lernerfolgskontrollen, sozialpsychologische Aspekte
- Eigene Unterrichtserfahrung: Planung und Durchführung von kleineren Unterrichtselementen oder evtl. Unterrichtsstunden ab der dritten Praktikumswoche in Ihren Fächern, Vergleich mit anderen (verwandten) Unterrichtsfächern
Anwesenheit bei Schulveranstaltungen: z. B. Elternabenden, Konferenzen, Veranstaltungen (unter Beachtung der Verschwiegenheitspflicht) - Übernahme von Teilaktivitäten: z. B. Hausaufgabenbetreuung, Teamteaching
- Reflexion und Entwicklung von Perspektiven für das Studium sowie das angestrebte Berufsziel. Hilfreich hierfür ist ein Abschlussgespräch mit Ihrem Betreuer bzw. Ihrer Betreuerin an der Praktikumsschule.
- Das Praktikum sollte an der Ausbildungsschule durch eine:n Ansprechpartner:in oder Praktikumsbetreuer:in begleitet werden, die für die Organisation verantwortlich sind und es den Praktikant:innen ermöglichen, Erfahrungen gemäß der Zielsetzung des Praktikums zu sammeln.
- Eine erste allgemein orientierende Einführung durch eine:n Ansprechpartner:in soll gewährleisten, dass Sie sich möglichst schnell selbständig an der Schule bewegen und Ihr Praktikum organisieren können. Weitere Themen für ein Einstiegsgespräch können sein: Erwartungen, Wünsche, Vorgaben, Grenzen etc.
- Die durchgeführten Aktivitäten sollten anhand eines von der Ansprechperson und Ihnen gemeinsam erstellten ‚Fahrplanes’ festgehalten werden.
- Nach Möglichkeit sollten eigene Unterrichtserfahrungen in Form von kleinen Unterrichtselementen in jedem Ihrer Fächer gesammelt werden können.
- Gegen Ende des Praktikums oder nach dessen Abschluss ist – in Anknüpfung an das Erstgespräch (s. o.) – ein Abschlussgespräch wünschenswert, in dem die Erfahrungen und der Verlauf des Praktikums reflektiert werden und in dem die Ansprechperson Rückmeldung geben kann. Hier können Sie sich auch die EOP Schulbescheinigung unterzeichnen lassen.
- Die eigenständige Arbeit mithilfe des "Portfolio Praxiselemente" ermöglicht Ihnen eine darüberhinausgehende Reflexionsmöglichkeit. Die "Einführung in die Praxisportfolioarbeit" leitet Sie dazu an.
- Praktikumsbescheinigung durch die Schule. Bitte nutzen Sie dafür das folgende Formular: EOP Schulbescheinigung
- Zur Verbuchung als PDF an bzl@uni-bonn.de Dokumentenname: "EOP_Nachname_Matrikelnr."
Das Verfahren, wie Sie sich Leistungen aus vorherigen Studiengängen anerkennen lassen können, finden Sie →hier.
Berufliche Tätigkeiten als Lehrer:in an einer Schule, die vor dem Beginn des Lehramtsstudiums oder während des Lehrtamtsstudiums ausgeübt wurden, können unter folgenden Bedingungen als Eignungs- und Orientierungspraktikum angerechnet werden:
- Die Arbeit als Lehrer:in wurde auf der Basis eines früheren Studiums ausgeübt.
- Der nachzuweisende zeitliche Umfang der Tätigkeit sollte in der Regel innerhalb der letzten 36 Monate vor dem Beginn des Lehramtsstudiums geleistet worden sein.
- Die Tätigkeit wurde insgesamt mindestens sechs Monate (bzw. ein Schulhalbjahr) im Umfang von mindestens sechs Unterrichtsstunden pro Woche ausgeübt.
- Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit müssen durch eine Bescheinigung nachgewiesen werden können.
- Im Rahmen des Moduls 'EOP (Eignungs- und Orientierungspraktikum)' wird die berufliche Tätigkeit als Praktikum angerechnet. Die "Vorbereitung auf das EOP" und die "Einführung in die Praxisportfolioarbeit" müssen zusätzlich absolviert werden.
Ablauf der Anerkennung:
- Anrechnungsantrag EOP
- Tätigkeitsbescheinigung, die mindestens folgende Angaben enthält: Ihren Namen, den Namen der Einrichtung, den Zeitraum (von - bis) Ihrer Tätigkeit, den Stundenumfang, eine kurze Beschreibung Ihrer Tätigkeit, Ansprechperson. Eine Anrechnung auf Grundlage von Arbeitsverträgen ist nicht möglich.
- Derzeit alle Unterlagen als PDF an praxisphasen@uni-bonn.de. Dokumentenname: "EOP_Anrechnung_Nachname_Matrikelnr."
- Besuch der "Vorbereitung auf das Eignungs- und Orientierungspraktikum"
- Besuch der "Einführung in die Praxisportfolioarbeit"
Das 'Informationsblatt für Schulen mit Infektionsschutzbelehrung und Verschwiegenheitserklärung' informiert über die Rahmenbedingungen des EOP und enthält außerdem die Infektionsschutzbelehrung und die Verschwiegenheitserklärung. Die Studierenden sind dazu angehalten, die zweite Seite dieses Informationsblatts zu Beginn des Praktikums in der Schule unterschrieben abzugeben.
Bitte beachten Sie auch die Handreichung des Schulministeriums NRW zum EOP sowie die Informationsseite zum EOP des Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung LAQUILA.
Bei weiteren Fragen, die sich speziell auf die Praxisphasen im Lehramtsbachelor an der Bonner Universität beziehen, kontaktieren Sie uns gerne! Wir sind für jeden Austausch dankbar.
Kontakt
Dr. Frauke Fechner
Telefonsprechstunde
Mo, Di 9:00 – 12:00 Uhr / Mi 10:30 – 12:00 Uhr / Do 9:00 – 10:00 Uhr (entfällt am 20.11.2024)
Ein Team studentischer Mentor:innen des BZL bietet zu den Praxisphasen Beratung und Unterstützung aus studentischer Sicht an. Weitere Informationen finden Sie hier.