Universität Bonn

Bonner Zentrum für Lehrerbildung (BZL)

Ablauf des Praxissemesters

Im Folgenden ist der Ablauf des Praxissemesters im Master of Education an der Universität Bonn aufgeführt.

Grundlegende Informationen zum jeweiligen Praxissemester-Durchgang für Studierende und für die Verantwortlichen in der Begleitung an Schule, ZfsL und Universität finden Sie in der gemeinsam von ZfsL Bonn und BZL herausgegebenen Broschüre zum Praxissemester↓.

Die Präsentation zur Informationsveranstaltung am 09.04.2024 findne Sie hier↓.


Zeitpunkt im Masterstudium und Dauer

Sommersemester:

  • Die inhaltliche Vorbereitung auf die Zeit in der Schule startet im Sommersemester mit der Absolvierung der Vorbereitungsseminare
  • Im Juni werden die Praktikumsplätze an den Schulen vergeben. 

Wintersemester:

DER SCHULPRAKTISCHE TEIL

  • Der schulpraktische Teil beginnt Mitte September (d. h. noch während der vorlesungsfreien Zeit). Das Praktikum dauert ca. fünf Monate.
  • Die Studierenden sind vier Tage in der Woche an ihrer Praktikumsschule anwesend.

DIE BEGLEITSEMINARE

  • Mit dem Beginn der Vorlesungszeit des Wintersemesters starten die universitären Begleitseminare zum Praxissemester. Die Begleitseminare finden donnerstags während der Vorlesungszeit des Wintersemesters statt. An diesem Tag ist während des gesamten schulpraktischen Teils keine Anwesenheit an der Schule vorgesehen.

DIE STUDIENTAGE AM ZFSL BONN

  • Zusätzlich zu den Begleitseminaren finden an vier Tagen die Einführungstage des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung Bonn (ZfsL) in Form von thematischen Einführungsveranstaltungen statt (ganztägige Blockveranstaltungen).

Praktikumsplatzvergabe

Zur Auswahl stehen Schulen, die Ausbildungsschulen des ZfsL Bonn sind.
Schulen der Ausbildungsregion Bonn, Durchgang September 2024.

Die Vergabe der Praktikumsplätze erfolgt zentral durch ein onlinegestütztes Verfahren, das sogenannte Portal zur Vergabe von Praktikumsplätzen im Praxissemester (PVP):
www.pvp-nrw.de.

Die Studierenden wählen dort aus den für sie in Frage kommenden Schulen bis zu fünf aus und geben zusätzlich einen sogenannten Ortspunkt an.
Hilfestellungen zur Bedienung von PVP.

Hinweis:
Um Zugriff auf PVP zu erhalten, muss zuerst der schulpraktische Teil des Praxissemesters in →BASIS angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt Mitte April (Klickanleitung zur PXS-Anmeldung in BASIS↓).

Vergabe der Plätze im Regelverfahren:

  • Bei der Zusammenstellung der Wunschliste ist zu beachten, dass die Ausbildungsschulen verschiedenen Kategorien, den Regionalklassen, zugeordnet sind. Welche Schule zu welcher Regionalklasse gehört, ist einzusehen unter:
    Schulen der Ausbildungsregion Bonn, Durchgang September 2024
    Die Auswahl der fünf Wunschschulen muss verschiedene Regionalklassen berücksichtigen.

Vergabe der Plätze bei Nachteilsausgleich:

Studierende, denen die Zuweisung zu einer Schule im Regelverfahren aus sozialen Gründen nicht zumutbar ist, können einen Antrag auf Nachteilsausgleich für eine besondere Berücksichtigung bei der Zuweisung der Praktikumsschule stellen.

Als Gründe für den Nachteilsausgleich gelten:

  • Studierende, die die alleinige Verantwortung oder Mitbetreuung für einen anerkannten Pflegefall tragen,
  • Studierende mit minderjährigen Kindern,
  • schwangere Studierende,
  • Studierende mit Schwerbehinderung und Schwerbehinderten gleichgestellte Studierende. (Dies entspricht einem Grad der Behinderung von mindestens 50% bzw. einem Grad zwischen 30% und 50%.).

Ein Antrag auf Nachteilsausgleich kann jeweils im März/April eingereicht werden. 
Formular für einen Antrag auf Nachteilsausgleich↓.


Weitere organisatorische Aspekte

Bevor der schulpraktische Teil des Praxissemesters startet, sind einige wichtige organisatorische Fragen zu klären. Die notwendigen Informationen finden Sie im Merkblatt zum schulpraktischen Teil des Praxissemesters.

Die im Merkblatt enthaltenen Formulare müssen unterschrieben vor Praxissemesterbeginn im BZL abgegeben werden!

Verschwiegenheitspflicht

  • Studierende sind in den die Schule, das Kollegium, die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern betreffenden Angelegenheiten zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies gilt auch für wissenschaftliche Formen der Verarbeitung von Praktikumserfahrungen bzw. -aufgaben in der Universität.
  • Wenn die Studierenden im Rahmen Ihres Studienprojektes vorhaben, personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten, Lehrerinnen und Lehrern oder weiteren an der Schule tätigen Personen zu erheben, sind datenschutzrechtliche Aspekte dringend zu beachten. Nähere Informationen bieten die datenschutzrechtlichen Hinweise für Studienprojekte.
  • Bei Videoaufnahmen ist zudem das Einverständnis des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW einzuholen. Informationen dazu erhalten Sie im Praktikumsbüro des BZL und im Merkblatt zum Praxissemester.

Praxissemester an 3 statt 4 Tagen am Lernort Schule

Eine Reduktion auf drei Tage kann zugelassen werden, „wenn schwerwiegende soziale Gründe oder außergewöhnliche Fahrzeiten dies erfordern“ und sich dies an Ihrer Schule
organisatorisch umsetzen lässt.

Beispiele für schwerwiegende soziale Gründe:

  • Ein minderjähriges Kind oder mehrere minderjährige Kinder leben in Ihrem Haushalt.
  • Sie haben eine Schwerbehinderung oder sind Schwerbehinderten gleichgestellt.
  • Sie übernehmen die alleinige Betreuung oder die Mitbetreuung eines anerkannten Pflegefalls.
  • Sie müssen zum Bestreiten Ihres Lebensunterhalts einer Nebentätigkeit nachgehen.

Auch wenn Ihre Anfahrt von Ihrem Wohnort zur Schule mit dem ÖPNV eine Fahrzeit von 60 Minuten übersteigt, kann eine Reduktion beantragt werden.

Vorgehen:
Sie legen gegenüber der Schulleitung die Gründe dafür dar, warum Ihre Situation eine Reduktion von 4 auf 3 Tage erfordert. Die Schulleitung stellt die Richtigkeit der
Angaben nach eigenem Ermessen sicher und bescheinigt dies durch Einreichen des Formulars↓ per E-Mail gegenüber der Bezirksregierung (praxissemester@bezreg-koeln.nrw.de).

Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung


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