Universität Bonn

Bonner Zentrum für Lehrerbildung (BZL)

Auslandspraktikum im Lehramtsstudium – So geht’s!

Ob verpflichtende oder freiwillige Praktika, im Klassenzimmer oder in außerschulischen Bereichen, mit einem Auslandspraktikum sammeln Sie erste Praxiserfahrungen und Pluspunkte für den Lebenslauf.

Wann kann ich ein Auslandspraktikum machen?

  • Im Bachelor → Ideal in Kombination mit dem BP oder dem EOP
  • Zwischen Bachelor und Master → Perfekte Zeit für ein freiwilliges Praktikum
  • Im Master → Freiwilliges Praktikum jederzeit möglich
  • Praxissemester im Ausland → Nur an unseren Kooperationsschulen

Finanzielle Förderung durch Erasmus+
💰 Bis zu 12 Monate Förderung für studienbezogene Praktika (mind. 2 Monate)
📌 Bewerbung über die Erasmus-Fachkoordination des BZL

➡ Jetzt informieren und Chancen nutzen!

Klassenzimmer_Globen.jpg
© colourbox

Suche nach einem Praktikumsplatz

  • Informationen zur Unterstützung bei der Suche nach einem Praktikumsplatz und aktuelle Ausschreibungen → Seiten des International Office
  • Informationen zu unseren Partnerschulen, Austausch- und Fördermöglichkeiten → hier

Informationen zur Organisation und Vorbereitung

Vor dem Aufenthalt – Absprache mit dem BZL

  • Sprechen Sie Ihre geplante Tätigkeit mit der Ansprechperson im BZL ab.
  • Wenn Sie ein Praktikum im Ausland absolvieren, sind Sie nicht – wie sonst im Studium – unfallversichert. Versichern Sie sich bitte privat.

Unternehmen/Insitutionen/Organisationen in Frankreich und einige Institutionen in Belgien verlangen einen Praktikumsvertrag (convention de stage) mit der Universität. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Universitätsverwaltung, die Ihnen die entsprechenden Unterlagen zukommen lässt und den Vertrag zum Abschluss bringt. Nach Erhalt des Vertrags füllen Sie alle erforderlichen Felder aus und schicken ihn an praxisphasen@uni-bonn.de. Als "Lehrbeauftragte" unterzeichnet das BZL den Vertrag.

 
Kontakt:
Daniela Sprinkmeier
Tel.: 0228 / 73-7654

convention@verwaltung.uni-bonn.de


Während des Aufenthaltes – Tätigkeitsbescheinigung

Ausstellen der Tätigkeitsbescheinigung durch die Praktikumsstelle. Die Bescheinigung muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Ihren Namen und den Namen der Einrichtung
  • den Zeitraum (von - bis) Ihrer Tätigkeit und den Stundenumfang 
  • eine kurze Beschreibung Ihrer Tätigkeit
  • Ansprechperson und Kontaktdaten (Adresse, Mailadresse, Telefonnummer)

Nach dem Aufenthalt – Bescheinigung der Studienleistung

  • Tätigkeitsbescheinigung und die vorausgefüllte Bescheinigung über den Auslandsaufenthalt als PDF an praxisphasen@uni-bonn.de
  • Das BZL stellt die Bescheinigung über den Auslandsaufenthalt aus und schickt sie Ihnen als Scan zurück. Bitte gut aufbewahren.
  • Bachelorstudiengang: Bewahren Sie die Bescheinigung auf und reichen Sie bei der Registrierung zum Master im BZL mit den anderen Unterlagen ein. Ihr Auslandsaufenthalt sollte dann direkt verbucht werden (bitte unbedingt nach der Registrierung überprüfen!).
  • Masterstudiengang: Legen Sie die Bescheinigungen gesammelt über insgesamt drei Monate oder 13 Wochen im BZL zur Verbuchung vor.
  • Anrechnung als Berufsfeldpraktikum: Hinweis in der Mail, dass die Tätigkeitsbescheinigung auch als Nachweis zur Verbuchung des Berufsfeldpraktikums dient. Bitte vergessen Sie nicht, die Reflexionssitzung zum Berufsfeldpraktikum zu besuchen.

Kontakt

Avatar Fechner

Dr. Frauke Fechner

Telefonsprechstunde

Mo, Di 9:00 – 12:00 Uhr / Mi 10:30 – 12:00 Uhr / Do 9:00 – 10:00 Uhr

Anne Bredendiek

auslandspraktikum@uni-bonn.de

Praktikum im Ausland / Erasmus-Praktikum (Outgoings)

Wird geladen