Praktikum im Ausland
Ob verpflichtende oder freiwillige Praktika, im Klassenzimmer oder in außerschulischen Bereichen, mit einem Auslandspraktikum sammeln Sie erste Praxiserfahrungen und Pluspunkte für den Lebenslauf.
Im Bachelorstudium empfiehlt sich die Kombination des Auslandsaufenthalts mit dem Berufsfeldpraktikum oder Auslandsaufenthalt und Eignungs- und Orientierungspraktikum an einer Deutschen Auslandsschule (DAS). Freiwillige Praktika im Ausland können Sie aber auch in der Zeit zwischen Bachelor und Master oder in Ihrem Masterstudium absolvieren. Das Praxissemester im Master können Sie ausschließlich an einer unserer Kooperationsschulen für das Praxissemester im Ausland absolvieren.
Über das Programm Erasmus+ können studienbezogene Praktika von 2 bis 12 Monaten gefördert werden. Bewerben Sie sich bei der Erasmus-Fachkoordination des BZL für die Förderung.
Suche nach einem Praktikumsplatz
- Informationen zur Unterstützung bei der Suche nach einem Praktikumsplatz und aktuelle Ausschreibungen finden Sie auf den Seiten des International Office.
- Informationen zu unseren Partnerschulen, Austausch- und Fördermöglichkeiten finden Sie hier.
Informationen zur Organisation und Vorbereitung
Vor dem Aufenthalt – Absprache mit dem BZL
- Sprechen Sie Ihre geplante Tätigkeit mit der Ansprechperson im BZL ab.
- Wenn Sie ein Praktikum im Ausland absolvieren, sind Sie nicht – wie sonst im Studium – unfallversichert. Versichern Sie sich bitte privat.
Unternehmen/Insitutionen/Organisationen in Frankreich und einige Institutionen in Belgien verlangen einen Praktikumsvertrag (convention de stage) mit der Universität. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Universitätsverwaltung, die Ihnen die entsprechenden Unterlagen zukommen lässt und den Vertrag zum Abschluss bringt. Nach Erhalt des Vertrags füllen Sie alle erforderlichen Felder aus und schicken ihn an praxisphasen@uni-bonn.de. Als "Lehrbeauftragte" unterzeichnet das BZL den Vertrag.
Kontakt:
Daniela Sprinkmeier
Tel.: 0228 / 73-7654
Während des Aufenthaltes – Tätigkeitsbescheinigung
Ausstellen der Tätigkeitsbescheinigung durch die Praktikumsstelle. Die Bescheinigung muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Ihren Namen und den Namen der Einrichtung
- den Zeitraum (von - bis) Ihrer Tätigkeit und den Stundenumfang
- eine kurze Beschreibung Ihrer Tätigkeit
- Ansprechperson und Kontaktdaten (Adresse, Mailadresse, Telefonnummer)
Nach dem Aufenthalt – Bescheinigung der Studienleistung
- Tätigkeitsbescheinigung und die vorausgefüllte Bescheinigung über den Auslandsaufenthalt als PDF an praxisphasen@uni-bonn.de
- Das BZL stellt die Bescheinigung über den Auslandsaufenthalt aus und schickt sie Ihnen als Scan zurück. Bitte gut aufbewahren.
- Bachelorstudiengang: Bewahren Sie die Bescheinigung auf und reichen Sie bei der Registrierung zum Master im BZL mit den anderen Unterlagen ein. Ihr Auslandsaufenthalt sollte dann direkt verbucht werden (bitte unbedingt nach der Registrierung überprüfen!).
- Masterstudiengang: Legen Sie die Bescheinigungen gesammelt über insgesamt drei Monate oder 13 Wochen im BZL zur Verbuchung in BASIS vor.
- Anrechnung als Berufsfeldpraktikum: Hinweis in der Mail, dass die Tätigkeitsbescheinigung auch als Nachweis zur Verbuchung des Berufsfeldpraktikums dient. Bitte vergessen Sie nicht, die Reflexionssitzung zum Berufsfeldpraktikum zu besuchen.
Kontakt
Dr. Frauke Fechner
Telefonsprechstunde
Mo, Di 9:00 – 12:00 Uhr / Mi 10:30 – 12:00 Uhr / Do 9:00 – 10:00 Uhr