Universität Bonn

Bonner Zentrum für Lehrerbildung (BZL)

Zugangsvoraussetzungen des Lehramts-Bachelors

Das Studium in einem lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang setzt eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife (= Hochschulreife für bestimmte Fächer, nicht Fachhochschulreife) oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung voraus.

Die Bewerbung für den Bachelorstudiengang erfolgt zentral über die Seiten der Universität Bonn.


Der Lehramtsstudiengang ist auf ca. 400 Plätze pro Jahr beschränkt, sodass es in den Bildungswissenschaften und in einzelnen Fächern Zulassungsbeschränkungen geben kann. In welchen Fächern für das jeweilige Semester Zulassungsbeschränkungen vorliegen, ist hier einsehbar.

  • Bei zulassungsbeschränkten Fächern ist eine Bewerbung erforderlich. Der Numerus clausus (NC) bei zulassungsbeschränkten Fächern hängt immer von der konkreten Bewerberlage ab und kann nicht prognostiziert werden. Vgl. hierzu die Informationen der Zentralen Studienberatung zu NC-Werten und Zulassungsverfahren.
  • Für zulassungsfreie Fächer können Sie sich ohne ohne vorherige Bewerbung einschreiben.

Prüfen Sie immer alle drei Fächer (Fach 1, Fach 2, Bildungswissenschaften) auf eine Zulassungsbeschränkung.

Im Lehramt sind nicht alle Fächer untereinander kombinierbar. Welche Fächer in Kombination zu studierenden, können Sie der Übersicht über das Studiengangs- und Fächerangebot Lehramt entnehmen.

Möglichkeit A: Sie nehmen diese Studienplätze nicht an.
Möglichkeit B: Sie schreiben sich statt in Ihr Wunschfach in ein NC-freies Fach ein. Vielleicht erhalten Sie dann noch einen Platz in einem Nachrückverfahren. Bekommen Sie im Nachrückverfahren keinen Platz, können Sie es erst in einem Jahr noch einmal versuchen, allerdings ohne Garantie auf Erfolg.
Nähere Informationen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren finden Sie hier.

  • Studienbewerber:innen für das Bachelorstudium an der Universität Bonn müssen Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf Niveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) besitzen; als Nachweis dient eine an einer deutschsprachigen Einrichtung in deutscher Sprache erworbene Hochschulzugangsberechtigung, eine deutsche Sprachprüfung (z. B.: DSH 2, TestDaF auf der Ebene TDN 4) oder eine äquivalente Qualifikation. Schuldienst und Vorbereitungsdienst setzen gemäß § 2 Abs. 3 LABG Kenntnisse der deutschen Sprache voraus, die einen Einsatz im Unterricht und die Wahrnehmung aller Tätigkeiten einer Lehrkraft erlauben. Bewerber:innen müssen daher auf Grundlage von § 49 Abs. 10 HG bei der Bewerbung für den Master of Education an der Universität Bonn Deutschkenntnisse auf Niveau C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen (z. B. durch die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (DSH) auf Niveau-Stufe 3).
  • Die Universität bietet die Möglichkeit an, einen Vorbereitungskurs für die DSH-Prüfung an der Universität Bonn zu belegen.
  • Weitere Informationen zu der DSH-Prüfung finden Sie hier.

Hochschulwechsler:innen (aus dem gleichen Lehramtsstudiengang an einer anderen Hochschule) oder Quereinsteiger:innen (aus anderen – ggf. auch schon abgeschlossenen – Studiengängen der Universität Bonn oder anderen Hochschulen) können sich für höhere Fachsemester einschreiben bzw. im Falle einer Zulassungsbeschränkung bewerben.

Beachten Sie, dass für die Bewerbung vorab eine Anerkennungsemfehlung der Fächer benötigen sowie einen auf diesen Empfehlungen fußenden Einstufungsbescheid vom BZL.

Grundlegende Informationen dazu finden Sie hier; Informationen zum Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren des Bonner Zentrums für Lehrerbildung sowie zur Einstufung in höhere fachsemester sind →hier zu finden.


Zulassungsverfahren und Fristen

  • Die Online-Bewerbung für einen Studienplatz im ersten Fachsemester ist ab Anfang Juni bis zum 15. Juli für alle Bewerber:innen (einschließlich Altabiturient*innen) möglich.
  • Der Versand der Bescheide erfolgt voraussichtlich ab Anfang August.

Informationen zur Einschreibung erhalten die zugelassenen Bewerber:innen mit dem Zulassungsbescheid. Bei der Einschreibung im Studierendensekretariat müssen der Zulassungsbescheid sowie die in Kopie eingereichten Dokumente im Original vorgelegt werden.

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