Anpassungslehrgänge für Europäische Lehramtsabschlüsse
Verfahrensablauf Anpassungslehrgänge im Sinne der EU-Richtlinie 2005/36/EG
Schritt 1 – Antrag an die Bezirksregierung
Die Personen richten einen Gleichstellungsantrag an das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW (MSW) bzw. direkt an die dafür bestellte Bezirksregierung (BR). Zuständige BR ist zur Anerkennung für Lehramtsqualifikationen für NRW aus Staaten
Die BR erstellt einen Bescheid, der die Entscheidung über die Gleichstellung mitteilt und ggf. wesentliche Inhalte eines Anpassungslehrgangs bezeichnet. Die Bezirksregierung leitet diesen Bescheid an die zuständige Zweigstelle des Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung (LAQUILA) weiter.
Eine Übersicht über die Kontaktdaten der jeweils zuständigen Bezirksregierung sowie zum LAQUILA finden Sie hier: https://www.pruefungsamt.nrw.de/wege-ins-lehramt/lehrkraefte-aus-anderen-laendern
Schritt 2 – Beratung beim Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung (LAQUILA)
Die Personen werden im LAQUILA auf der Grundlage des Bescheids über die Möglichkeiten von Anpassungslehrgang bzw. Eignungsprüfung beraten. Zuständig für den Raum Bonn ist das LAQUILA Köln.
Das LAQUILA erläutert den Bescheid der BR, benennt ein für den Lehrgang zuständiges ZfsL und verweist die Antragsteller für die nachzuholenden fachwissenschaftlichen Inhalte an eine oder ggf. mehrere Universitäten.Das LAQUILA wird nach dem Nachweis des Ausgleichs der fachwissenschaftlichen Defizite an der Universität die Erfüllung der fachwissenschaftlichen Anforderungen im Sinne des Anpassungslehrgangs der Bezirksregierung gegenüber bestätigen.
Schritt 3 – Beratung und Aufnahme des Studiums an der Universität
Ansprechpartner für eine Beratung zum Ausgleich von fachwissenschaftlichen Defiziten im Rahmen eines Anpassungslehrgangs ist an der Universität Bonn das Bonner Zentrum für Lehrerbildung (BZL-Kontakt: bzl-master@uni-bonn.de).
- Leiten Sie einen Scan des Schreibens der Bezirksregierung über die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation im Lehrerbereich an das BZL weiter.
- Das Prüfungsbüro des BZL erstellt in Absprache mit den jeweiligen Studienfachberatungen eine Aufstellung, welche Studien- und Prüfungsleistungen geleistet werden müssen, um die fachwissenschaftlichen Defizite an der Universität Bonn auszugleichen.
- Daraus wird ein sog. Studienabkommen erstellt, welches u. a. als Nachweis für eine Beratung seitens der Universität Bonn zur Vorlage beim LAQUILA verwendet werden kann.
- Bei Abschluss des Studienabkommens erfolgt die Zulassung zum Lehramtsstudium als Programmstudent sowie die Einschreibung an der Universität und die Aufnahme des Studiums.
Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung LAQUILA
Sie haben in einem anderen Bundesland oder im Ausland (EU- oder Drittstaat) einen Lehramtsabschluss erworben und möchten in NRW als Lehrkraft arbeiten?
Informationen des LAQUILA zum Seiteneinstieg in den Lehrerberuf
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