Studium eines Dritt-/Erweiterungsfaches
Seit dem Wintersemester 2023/24 ist für die Bonner Lehramtsstudiengänge und zugehörigen Fächer das Studium eines studienbegleitenden Drittfaches oder eines Erweiterungsfaches möglich. Das Studium folgt der aktuell gültigen Studienordnung vom 05. April 2023 in Verbindung mit der jeweils zum Zeitpunkt der Einschreibung geltenden Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Lehrerbildung.
Grundsätzliches
Das Studium des Dritt- oder Erweiterungsfaches erfolgt in derselben Schulform wie das laufende oder bereits abgeschlossene Lehramtsstudium (Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen oder Lehramt an Berufskollegs).
Als studienbegleitendes Drittfach bzw. als Erweiterungsfach sind alle an der Universität Bonn angebotenen lehramtsbezogenen und zum Zeitpunkt des Studienbeginns in keinem Fachsemester zulassungsbeschränkten Fächer unter Beachtung der Kombinationsmöglichkeiten gemäß der gültigen Prüfungsordnung möglich. Die Aufnahme des Studiums erfordert eine Einschreibung in einen lehramtsbezogenen Studiengang der Universität Bonn nach Maßgabe der Einschreibungsordnung.
Das gleichzeitige Studium mehrerer Dritt- oder Erweiterungsfächer bzw. eines Viert-, Fünft-, ...-fachs ist nicht möglich.
Umfang in ECTS-Leistungspunkten
Der Umfang des Studiums eines studienbegleitenden Drittfachs bzw. Erweiterungsfachs umfasst den des Vollstudiums eines Unterrichtsfachs bzw. einer beruflichen Fachrichtung.
Gymnasium/Gesamtschule | Berufskollegs | |||
Fachwissenschaft | Fachdidaktik | Fachwissenschaft | Fachdidaktik | |
Bachelor |
72 | 3 | 72 | 3 |
Master | 30 | 12 | 30 | 12 |
Praxissemester
Im Rahmen des Studiums eines studienbegleitenden Drittfachs bzw. Erweiterungsfachs entfällt das Praxissemester sowie das fachdidaktische Begleitungsmodul ebenso wie das Studienprojekt.
Abschlussarbeit
Eine Bachelor- oder Masterarbeit muss und kann im studienbegleitenden Drittfach bzw. Erweiterungsfach nicht angefertigt werden.
Drittfach
Zugangsvoraussetzungen für das Bachelor-Studium
- Parallel laufendes reguläres lehramtsbezogenes Bachelor- oder Masterstudium an der Universität Bonn,
- in dem bereits 24 ECTS-Leistungspunkte erworben wurden, sowie
- Beratungsgespräch durch die Studienberatung des Bonner Zentrums für Lehrerbildung, nach dem ein Zulassungsbescheid über die erfüllten Zugangsvoraussetzungen erstellt wird.
Zugangsvoraussetzungen für das Master-Studium
- Zusätzlich zu den Zugangsbedingungen für das Bachelor-Studium: Nachweis über das erfolgreich absolvierte Bachelor-Studium des zu studierenden Erweiterungsfachs bzw. der zu studierenden beruflichen Fachrichtung im Zwei-Fach-Modell mit mindestens 67 ECTS-Leistungspunkten, davon mindestens 3 ECTS-Leistungspunkte Fachdidaktik.
- Die Zulassung unter Auflagen ist nicht möglich.
Wechsel zwischen Lehramtsfach und Drittfach
Der Wechsel zwischen dem ersten oder zweiten Lehramtsfach des regulären Lehramtsstudiums und dem studienbegleitenden Drittfach ist an der Universität Bonn einmal möglich, bevor das Praxissemester im ersten oder zweiten Lehramtsfach absolviert wurde.
Erweiterungsfach
Zugangsvoraussetzungen für das Bachelor-Studium
- Bereits erworbener lehramtsbezogener Studienabschluss mit Lehrbefähigung (Master of Education oder Erste Staatsprüfung) für die zu studierende Schulform der Universität Bonn oder einer anderen Hochschule,
- Beratungsgespräch durch die Studienberatung des Bonner Zentrums für Lehrer:innenbildung, nach dem ein Zulassungsbescheid über die erfüllten Zugangsvoraussetzungen erstellt wird.
Zugangsvoraussetzungen für das Master-Studium
- Zusätzlich zu den Zugangsbedingungen für das Bachelor-Studium: Nachweis über das erfolgreich absolvierte Bachelor-Studium des zu studierenden Erweiterungsfachs bzw. der zu studierenden beruflichen Fachrichtung im Zwei-Fach-Modell mit mindestens 67 ECTS-Leistungspunkten, davon mindestens 3 ECTS-Leistungspunkte Fachdidaktik.
- Die Zulassung unter Auflagen ist nicht möglich.
Bewerbung, Zulassung und Einschreibung
Bewerbungen für das Studium eines Dritt- oder Erweiterungsfaches sind an das Bonner Zentrum für Lehrerbildung (BZL) zu richten. Zwingend erforderlich ist für das Studium eines Dritt- oder Erweiterungsfaches ein Beratungsgespräch mit Mitarbeiter:innen des BZL. Wenn alle Zulassungsbedingungen erfüllt sind, erhalten Sie im Anschluss einen Zulassungsbescheid. Die Einschreibung ist dann unter Beachtung der geltenden Einschreibungsfristen wie folgt möglich:
Drittfach (bereits in Bonner Lehramtsstudiengängen eingeschrieben)
- Melden Sie sich regulär für das neue Semester zurück und zahlen den Sozialbeitrag.
- Beantragen Sie innerhalb der gültigen Einschreibungsfrist mit Ihrer Uni-ID und dem Zulassungsbescheid im Anhang die Umschreibung beim Studierendensekretariat.
Erweiterungsfach (Bewerber:innen mit abgeschlossenem Lehramtsstudium)
- Registrieren Sie sich im Bewerbungsportal der Universität Bonn. Sollten Sie bereits registriert sein, nutzen Sie Ihre bestehenden Zugangsdaten.
- Fügen Sie einen Bewerbungsantrag hinzu.
- Beantragen Sie die Einschreibung mit dem Abschluss Erweiterungsfach [Bachelor|Master] für Ihren Schultyp und das Studienfach gemäß Zulassungsbescheid.
- Laden Sie den Zulassungsbescheid hoch.
- Sie werden zur Online-Voreinschreibung weitergeleitet. Führen Sie diese durch.
- Überweisen Sie den Sozialbeitrag und übersenden den in der Voreinschreibung generierten Einschreibungsantrag postalisch an das Studierendensekretariat. Im Rahmen des Einschreibungsverfahrens müssen Sie Ihren Krankenversicherungsstatus nachweisen.
FAQ
- Kann ich als weiterhin eingeschriebe:r Lehramtsstudierende:r einer anderen Universität ein Lehramtsdrittfach in Bonn studieren?
Nein. Das Drittfachstudium erfordert eine Einschreibung in einen regulären lehramtsbezogenen Studiengang der Universität Bonn. Da die gleichzeitige Einschreibung in gleiche Studiengänge nicht möglich ist, können Sie als externe:r Studierende:r kein Lehramtsdrittfach in Bonn studieren.
Kontakt
Götz Gericke
Studien-/Prüfungsorganisation und Beratung für den Bachelorstudiengang
2.003
Poppelsdorfer Allee 15
53115 Bonn