Anrechnung von Leistungen
Nach einem Wechsel ins Bonner Lehramtsstudium, etwa aus einem fachwissenschaftlichen Bachelor in Bonn oder nach einem Hochschulwechsel, können Sie sich Studien- und Prüfungsleistungen aus Ihrem vorigen Studium anerkennen und anrechnen lassen. Dazu darf hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen bestehen, die im Lehramtsstudium in Bonn zu erbringen sind. Nach der Anerkennung Ihrer Leistungen können Sie sich ggf. auch in höhere Fachsemester eines Studienfachs einstufen lassen.
Anerkennungs-, Anrechnungs- und Einstufungsverfahren
Anerkennung
Die Anerkennung fachwissenschaftlicher und bildungswissenschaftlicher Module wird von den Fachberater:innen oder zuständigen Mitarbeiter:innen der Fachbereiche und des BZL durchgeführt.
- Nehmen Sie für jedes Fach, in dem Sie sich Leistungen anerkennen lassen möchten, Kontakt mit den zuständigen Ansprechpartner:innen entsprechend der unten verlinkten Liste auf. Legen Sie den zuständigen Ansprechpartner:innen die unten verlinkte Leistungsübersicht zur Anerkennung von Studien- und Prüfungleistungen vor und weisen anzuerkennende Leistungen mit Zeugnissen, Transcripts of Records, Leistungsbescheiden, Scheinen, Praktikumsbescheinigungen usw. nach.
HINWEIS: Bitte befüllen Sie die Leistungsübersicht vorab mit Ihren persönlichen Daten sowie mit den von Ihnen erbrachten Leistungen, für die Sie eine Anerkennung beantragen. Verwenden Sie dabei bitte die Modulbezeichnungen aus Ihren Leistungsnachweisen und nutzen Sie in der Tabelle bitte nur die weiß hinterlegten Felder. Die grau und dunkelgrau hinterlegten Felder werden vom Fach bzw. dem BZL ausgefüllt. - Die zuständigen Ansprechpartner:innen erstellen eine Anerkennungsempfehlung.
Anrechnung und Einstufung
- Füllen Sie den unten verlinkten Antrag zur Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen aus und unterschreiben Sie ihn.
- Übermitteln Sie diesen Antrag zusammen mit der Leistungsübersicht inkl. Folgeseiten sowie Ihren Nachweisen per E-Mail an bzl@uni-bonn.de an das Prüfungsbüro des BZL.
- Nach einer Prüfung erstellt das BZL-Prüfungsbüro einen Anrechnungs- und einen Einstufungsbescheid. Der Antrag zur Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen verbleibt in Ihrer Prüfungsakte.
- Wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben und einschreiben lassen wollen, müssen sie den Einstufungsbescheid mit den übrigen Unterlagen zur Bewerbung ein Einschreibung vorlegen. Die Bewerbung auf einen Studienplatz in einem höheren Fachsemester ist bis zum 15. März (Sommersemester) bzw. 15. September (Wintersemester) möglich.
- Beantragen Sie nach der Einschreibung die Zulassung zum Bachelor-/Masterprüfungsverfahren (Registrierung): Angerechnete Leistungen werden Ihrem Studienkonto erst gutgeschrieben, sobald Sie für das Lehramtsstudium in Bonn eingeschrieben und registriert sind. Die nachträgliche Anrechnung von Studienleistungen und Einstufung in ein höheres Fachsemester ist auch im laufenden Studium möglich.
Anrechnung von Praktika und verpflichtendem Auslandsaufenthalt (moderne Fremdsprachen)
→Informationen zur Anrechnung des schulischen EOP
→Informationen zur Anrechnungsmöglichkeiten für das Berufsfeldpraktikum
→Informationen zum Anerkennungsprozess der Fachpraktischen Tätigkeit (Lehramt BK)
→Informationen zur Anrechnung des verpflichtenden Auslandsaufenthalts
Eine Liste der Fachberater:innen und der für die Anerkennung zuständigen Stellen finden Sie hier.
Downloads
Hier finden Sie die Dokumente für das Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren zum Download. Bitte beachten Sie, dass es je ein eigenes Antragsformular für Leistungen aus einem vorherigen Studium und für Leistungen, die Sie während eines Auslandsaufenthalts erbracht haben, gibt.
Fügen Sie beiden Anträgen pro Fach, für das Sie sich Leistungen anerkennen und anrechnen lassen wollen, als Anhang Anerkennungsempfehlung und Bescheid bei.