Universität Bonn

Bonner Zentrum für Lehrerbildung (BZL)

Endgültiges Nichtbestehen

Gemäß Ihrer Prüfungsordnung gibt es für Modulabschlussprüfungen eine begrenzte Anzahl an Versuchen.

Was aber passiert, wenn Sie dreimal durch eine Modulabschlussprüfung gefallen sind bzw. zweimal Ihre Abschlussarbeit nicht bestanden haben? Welche Folgen und Optionen gibt es in so einem Fall und wie kann ein endgültiges Nichtbestehen frühzeitig vermieden werden?

In allen Fällen empfieht es sich mit Ihrer Studiengangsberatung im BZL und den Fächern Kontakt aufzunehmen.

Wann kommt es zu einem engültigen Nichtbestehen?

Jede Prüfungsleistung, die nicht bestanden ist, darf höchstens zweimal wiederholt werden. In der Regel sieht die Prüfungsordnung also für jede Modulprüfung drei Versuche vor, wobei die fachspezifischen Bestimmungen der Prüfungsordnung Abweichungen vorsehen können ( § 16 Wiederholung von Prüfungen Prüfungsordnung 2022).

Eine grundsätzliche Ausnahme stellen sowohl Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeiten) als auch das Praxissemester inklusive der Begleitseminare dar. 
Beide dürfen nur ein einziges Mal wiederholt werden. Die Wiederholung der Bachelorarbeit ist in § 23 Abs. 7, die der Masterarbeit in § 25 Abs. 7 und die Wiederholung des des Praxissemesters ist in § 5 geregelt.

Dabei ist zu beachten, dass die genannten Wiederholungsversuche nur dann in Anspruch genommen werden können, wenn die Prüfung nicht bestanden wurde. Eine Wiederholung zur Notenverbesserung ist nicht möglich.

Was sind die Folgen eines endgültigen Nichtbestehens eines Moduls?

Die Folgen eines endgültigen Nichtbestehens eines Moduls hängen davon ab, ob es sich bei dem Modul um ein Pflichtmodul oder ein Wahlpflichtmodul handelt:

  • Wenn es sich bei der Prüfung um ein Pflichtmodul handelt, ergeht mit dem dritten Nichtbestehen ein Bescheid über das endgültige Nichtbestehen des Teilstudiengangs. Sie werden für den Studiengang mit einer Rückmeldesperre belegt und können das Studium in dieser Form nicht mehr fortsetzen.
  • Wenn es sich bei der Prüfung um ein Wahlpflichtmodul handelt, besteht hingegen die Möglichkeit, durch das Belegen und Bestehen eines anderen Wahlpflichtmoduls die nicht bestandene Leistung zu kompensieren.
    Aber Vorsicht:
    Diese Kompensation ist nur einmal möglich. Wenn Sie zwei Wahlpflichtmodule endgültig nicht bestanden haben, ergeht ein Bescheid über das endgültige Nichtbestehen des Teilstudiengangs.

Das endgültige Nichtbestehen der Abschlussarbeit, des Moduls "Inklusion" oder der Praktika im Bachelor bzw. des Praxissemesters oder der bildungswissenschaftlichen Module im Master führen zum endgültigen Nichtbestehen des gesamten Studiengangs und damit zur Exmatrikulation.

Was sind die Folgen des endgültigen Nichtbestehens eines Teilstudiengangs (Unterrichtsfach oder berufliche Fachrichtung)?

Das endgültige Nichtbestehen eines Teilstudiengangs führt dazu, dass Sie diesen nicht weiter fortsetzen können.

Ein endgültig nicht bestandenes Unterrichtsfach bzw. eine endgültig nicht bestandene berufliche Fachrichtung kann einmal durch ein anderes Unterrichtsfach bzw. eine andere berufliche Fachrichtung ersetzt werden, sofern Sie die entsprechende Zulassung hierfür erhalten. 

Wenn Sie insgesamt in

  • zwei Unterrichtsfächern oder
  • einer beruflichen Fachrichtung und einem Unterrichtsfach oder
  • zwei beruflichen Fachrichtungen

endgültig nicht bestanden haben, so hat dies den Verlust des Prüfungsanspruchs im gesamten Studiengang zur Folge.

In diesem Fall werden Sie über den Verlust des Prüfungsanspruchs durch einen Bescheid des Prüfungsausschusses informiert.

Das endgültige Nichtbestehen der Bachelor- bzw. Masterprüfung führt zur Exmatrikulation aus dem betreffenden Studiengang durch das Studierendensekretariat.

Was sind die Folgen des endgültigen Nichtbestehens des Teilstudiengangs Bildungswissenschaften?

Die dreimalige Bewertung desselben Moduls im Fach Bildungswissenschaften mit „mangelhaft“ hat den Verlust des Prüfungsanspruchs im Fach Bildungswissenschaften zur Folge.

Im Bachelorstudiengang können Sie in diesem Fall – mit Ausnahme des Moduls „Inklusion“ – kompensierend Module aus den fachwissenschaftlichen Angeboten des Polyvalenzbereichs Ihrer beiden Unterrichtsfächer bzw. der beruflichen Fachrichtung und dem Unterrichtsfach wählen; eine Zulassung zum lehramtsbezogenen Masterstudiengang an der Universität Bonn ist nach einer solchen Kompensation nicht möglich.

Die Kompensation eines endgültig nicht bestandenen bildungswissenschaftlichen Wahlpflichtmoduls im Bachelorstudiengang durch ein fachwissenschaftliches Wahlpflichtmodul des Polyvalenzbereichs gilt als Kompensation im Sinne von Absatz 4 Satz 2. Der Verlust des Prüfungsanspruchs ist dem Prüfling durch Bescheid des Prüfungsausschusses mitzuteilen und führt nach Bestandskraft der Entscheidung des Prüfungsausschusses über das endgültige Nichtbestehen der Bachelor- bzw. Masterprüfung zur Exmatrikulation aus dem betreffenden Bachelor- bzw. Masterstudiengang durch das Studierendensekretariat. Der Bescheid des Prüfungsausschusses ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.

Wenn Sie eines Ihrer beiden Unterrichtsfächer endgültig nicht bestanden haben, können Sie einmalig das Unterrichtsfach wechseln.

Welche Möglichkeiten habe ich (m)ein Studium an der Universität Bonn trotz endgültigem Nichtbestehen noch erfolgreich zu Ende zu bringen?

Im Falle eines endgültigen Nichtbestehens besteht - wie oben beschrieben - die Möglichkeit, dass Sie nach entsprechender Beratung im BZL über das Studierendensekretariat ein endgültig nicht bestandenes Unterrichtsfach bzw. eine endgültig nicht bestandene berufliche Fachrichtung einmalig durch ein anderes Unterrichtsfach bzw. eine andere berufliche Fachrichtung ersetzen können, sofern Sie die entsprechende Zulassung hierfür erhalten.

Sollten Sie den gesamten Studiengang nicht bestanden haben, indem Sie zwei Teilstudiengänge oder das Modul "Inklusion" endgültig nicht bestanden haben, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, sich in einen anderen Studiengang einzuschreiben, sofern die endgültig nicht bestandene Leistung keine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung in diesem Studiengang ist bzw. der neu angestrebte Studiengang keine erhebliche inhaltliche Nähe zu dem bisherigen Studiengang aufweist. Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt vorher von der jeweiligen Fachstudienberatung bzw. dem jeweiligen Prüfungsamt beraten.

Im Bachelor wäre es so unter Umständen möglich, das endgültig nicht bestandene Fach in einem anderen Studiengangmodell z.B. als Begleitfach in der Kern-/Begleitfachkombination der Philosophischen Fakultät zu studieren, da in dieser neuen Kombination der bisherigen Fächer unter Umständen andere Anforderungen gelten und das endgültig nicht bestandene Modul entweder nicht enthalten oder dort lediglich als Wahlpflichtmodul angesiedelt ist.

Dabei sollten Sie aber unbedingt bedenken, inwieweit ein Wechsel Ihren anderen Teilstudiengang beeinflusst. Möglicherweise können Ihnen bereits erbrachte Leistungen verloren gehen oder es müssen zusätzliche Leistungen erbracht werden.

Anderenfalls können Sie auch in einen Zwei-Fach-Studiengang mit einer anderen Fachkombination wechseln mit einem komplett neuen Teilstudiengang, der inhaltlich nichts mit Ihrem ursprünglichen und leider endgültig nicht bestandenen Fach zu tun hat.

Genauso wäre ein Wechsel mit einem verbleibenden Fach in einen Ein-Fach-Studiengang möglich (z.B. in den Naturwissenschaften oder den Religionswissenschaften).

In jedem Fall sollten Sie vorher unbedingt prüfen lassen, ob Ihnen eventuell Leistungen angerechnet werden können. Beachten Sie, dass Leistungen nicht automatisch übertragen werden, sondern Sie aktiv einen Antrag auf Anrechnung stellen müssen. Bitte wenden Sie sich zwecks einer fachlichen Beratung an das für Sie zuständige Studiengangsmanagement.

Kann ich mit meiner bestehenden Fächerkombination einfach an eine andere Universität wechseln und mein Studium dort trotz des endgültigen Nichtbestehens in Bonn fortführen?

Dies ist leider nicht möglich. Das endgültige Nichtbestehen greift für die spezifische Studiengangskombination an allen staatlichen Universitäten in Deutschland. Sie können allerdings gegebenenfalls wie oben beschrieben mit einem Wechsel der Studiengangskombination (entweder der Fächer oder Kombination selbst) an der Universität Bonn oder einer anderen Universität weiter studieren.

Ich werde demnächst einen letzten Versuch antreten und habe Angst, nun endgültig nicht zu bestehen. Sollte ich das Studium nicht direkt abbrechen?

Bevor Sie sich gegen die Fortsetzung des Studiums entscheiden, empfiehlt sich unbedingt ein Austausch mit Ihrer Fachberatung. Auch die zentrale Studienberatung der Uni Bonn kann Ihnen im Falle von Schwierigkeiten und Studienzweifeln weiterhelfen.

Als Teil der Vorbereitung auf einen dritten Versuch empfiehlt sich auch ein Austausch mit Ihren bisherigen Prüfer*innen: woran ist es in den beiden vorangegangenen Versuchen gescheitert, wo können Sie in der Vorbereitung nun anders ansetzen? Sie können hierzu auch Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen beim Prüfungsamt beantragen, wenn die Prüfung nicht zu lange zurück liegt. Bitte lesen Sie dazu unsere Antwort auf die Frage „Wie kann ich Einsicht in meine Prüfungsunterlagen nehmen?“, die Sie in den FAQs finden.

Vorsorge und Beratung

Um einem endgültigen Nichtbestehen vorzubeugen empfiehlt es sich die vielfältigen Bearungsangebote der Universität wahrzunehmen.

Studienzweifel

Sollten Sie Zweifel daran haben, ob Ihr derzeitiger Studiengang oder gar das Studium als ganzes ♠ etwas für Sie ist, kann es sinnvoll sein sich mit anderen auszutauschen und Alternativen auszuloten. Auch hierzu gibt es ein vielfältiges Angebot.

Informationen des Studierendensekretariats zur Exmatrikulation

Zum Ablauf und den formalen Folgen der Exmatrikulation auf z. B. Ihren Versicherungsstatus können Sie sich beim Studierendensekretariat informieren.

Kontakt

Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses

Öffnungszeiten:

  • Montag: 09:30–12:00 Uhr
  • Mittwoch: 09:30–12:00 Uhr und 13:00–15:00 Uhr

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+49 228 / 73-600 50

bzl@uni-bonn.de

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Poppelsdorfer Allee 15
53115 Bonn

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