Die Masterarbeit
Im Folgenden sind alle Schritte, die bei der Anfertigung der Masterarbeit im Rahmen des Lehramtsstudiums an der Universität Bonn zu beachten sind, aufgeführt.
Die rechtlich gültigen Bestimmungen finden Sie unter § 24 und § 25 der für Sie gültigen Prüfungsordnung in ihrer aktuellen Fassung.
Anmeldung und Ablauf der Masterarbeit
1. Student:in: Selbstständige Suche eines:r Betreuers:in (siehe Punkt III.)
2. Student:in – Betreuer:in: Abstimmung des Themas
3. Student:in: Ausdruck und vollständiges Ausfüllen des Formulars Anmeldung zur Masterarbeit
4. Betreuer:in: Eintrag des Themas in das Formular und Bestätigung durch Unterschrift
5. Betreuer:in: Vorschlag des:r Zweitprüfers:in
6. Student:in– Zweitgutachter:in: Bestätigung der Übernahme des Zweitgutachtens durch die Unterschrift des Zweitprüfers:in
7. Student:in: Einreichung des Formulars im Prüfungsbüro des BZL – per E-Mail an bzl@uni-bonn.de
8. BZL: Verbindliche Zulassung und Mitteilung der Themenstellung einschließlich der Festlegung eines Abgabetermins durch Eintragung in BASIS (Titel nur im pdf-Ausdruck sichtbar)
- Prüfer:in bzw. Betreuer:in einer Masterarbeit sind alle an der Universität Bonn Lehrenden des jeweiligen Fachs, die selbst mindestens die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige akademische Qualifikation besitzen.
- Dies gilt ebenso für den:die Zweitgutachter:in einer Masterarbeit.
Eine:r der beiden Betreuer:innen muss der Gruppe der Hochschullehrer:innen angehören. Dazu zählen Professor:innen (Prof.), Privatdozent:innen (PD), Juniorprofessor:innen (Jun.Prof.) sowie Honorarprofessor:innen (Hon.Prof.).
In Ausnahmefällen entscheidet die*der Vorsitzende des Prüfungsausschusses über die Bewertung der Bachelorarbeit durch nicht habilitierte Prüfer*innen, die die Voraussetzungen nach § 65 Abs. 1 HG erfüllen (nur gemäß Prüfungsordnung 2022 möglich). - Eine Liste der Prüfer:innen in den verschiedenen Fächern können Sie im Prüfungsbüro des BZL einsehen.
- Eine externe Betreuung der Masterarbeit ist nur in Ausnahmefällen möglich und auch nur im Rahmen eines Zweitgutachtens (begründeter Antrag an den Prüfungsausschuss notwendig).
- Höchstens fünf Monate; Bearbeitungsbeginn ist das Datum der Übergabe des Themas durch den Erstbetreuer; bei nicht fristgerechter Abgabe erfolgt die Bewertung „nicht ausreichend“ (5,0)
- Verlängerung von bis zu sechs Wochen durch Vorlage eines begründeten, vom Erstbetreuer genehmigten Antrags an den Prüfungsausschuss.
- Verlängerung bei Krankheit durch Vorlage eines Attests im Prüfungsbüro des BZL; Dauer entsprechend der Anzahl der Krankheitstage.
Geringfügige Akzentuierung des ursprünglich gestellten Themas ist möglich, und zwar durch Vorlage eines vom Erstbetreuer genehmigten Antrags an den Prüfungsausschuss.
- innerhalb der ersten acht Wochen nach Beginn und nur einmal möglich
- schriftlicher Antrag auf Rücktritt an den Prüfungsausschuss
- die Rückgabe des Themas in der vorgegebenen Frist gilt nicht als Fehlversuch
- keine Frist zur Anmeldung des neuen Themas
- Der Textteil der Masterarbeit muss mindestens 80.000 und darf höchstens 120.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen und Anmerkungen umfassen.
- Fachspezifische Abweichungen sind möglich.
- Bei der Erstellung der Arbeit muss hinsichtlich Inhalt und Form den Standards wissenschaftlichen Arbeitens auf dem Niveau des „Master of Arts“ bzw. „Master of Science“ Rechnung getragen werden.
- Sie sollten sich daher bei Ihrer Fachstudienberatung zu den spezifischen Anforderungen erkundigen.
- Beachten Sie bitte auch, dass die Regelung der Anmeldung nach Erreichen der 45 LP es Ihnen grundsätzlich ermöglicht, die Masterarbeit studienbegleitend zu schreiben und bereits vor der Anmeldung im Laufe des dritten Semesters durch nötige Recherchen und Lektüren gründlich vorzubereiten.
- In vierfacher Form (zwei Exemplare in Papierform und zwei Datenträger (CD oder Stick)) fristgerecht beim Prüfungsbüro des BZL.
- Eine eingereichte Masterarbeit kann nicht zurückgezogen werden.
- Der Arbeit ist eine schriftliche Erklärung eingebunden beizufügen (siehe Punkt IX.).
Eine nicht bestandene Masterarbeit kann ein Mal wiederholt werden.
Das neue Thema muss sich inhaltlich deutlich von dem ersten Thema unterscheiden.
Neue Themenstellung kann in einem anderen Fach erfolgen.
Rückgabe des zweiten Themas nur möglich, wenn bei der ersten Arbeit davon kein Gebrauch gemacht wurde.
Bewertung der zweiten Masterarbeit mit „nicht ausreichend“ hat den Verlust des Prüfungsanspruchs im gesamten Master-Lehramtsstudiengang zur Folge und führt zur Exmatrikulation.
Zur Sicherstellung aller notwendigen Informationen zur Masterarbeit auf dem Deckblatt sowie auf der letzten Seite bitte das Merkblatt nutzen.
- Die Erstellung des Masterzeugnisses erfolgt, wenn alle Studien- und Prüfungsleistungen vorliegen und in der Prüfungsdatenbank eingetragen sind.
- Bevor Ihre Zeugnisunterlagen erstellt werden, benötigen wir von Ihnen einen Ausdruck Ihres Transcripts aus BASIS. Bitte drucken Sie das Transcript aus, überprüfen Sie es sorgfältig und reichen Sie es unterschrieben im Prüfungsbüro des BZL (als Scan per E-Mail an bzl@uni-bonn.de) ein.
- Im Normalfall werden die Zeugnisunterlagen in einem Zeitraum von ca. vier Wochen erstellt. Sobald das Zeugnis erstellt ist, gibt es keine Änderungsmöglichkeiten mehr.
- Neben dem Zeugnis, auf dem die Module, das Fach bzw. der Titel der Masterarbeit mit den jeweiligen Einzelnoten sowie die Gesamtnote aufgeführt sind, wird die Master-Urkunde erstellt.