Nachteilsausgleich
Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung sowie Studierende im Mutterschutz haben ein Recht auf Nachteilsausgleich
Was ist ein Nachteilsausgleich?
Der individuelle Nachteilsausgleich ist keine Bevorzugung, sondern ein Beitrag zur Inklusion und Chancengleichheit. Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung sowie Studierende im Mutterschutz haben ein Recht auf Nachteilsausgleich, welches in sämtlichen sich am BZL in Kraft befindlichen Prüfungsordnungen festgehalten ist. Bitte berücksichtigen Sie hinsichtlich des Mutterschutzes auch die entsprechenden Informationen auf der Seite des Familienbüros.
Die Studierenden müssen grundsätzlich in der Lage sein, die in den jeweiligen Prüfungsordnungen geforderten Kompetenzen und Qualifikationsziele zu erwerben und diese durch Prüfungen nachzuweisen. Der Nachteilsausgleich modifiziert also nicht "was geprüft wird", sondern lediglich "wie geprüft wird". Das bedeutet, dass Form und Bedingungen des Erwerbs dieser Fähigkeiten sowie der entsprechenden Leistungsnachweise modifiziert werden können, nicht aber die Leistungsziele selbst.
Beratungsangebote
Zur konkreten Beratung eines Antrags auf Nachteilsausgleich am BZL wenden sich die Studierenden an Herrn Sascha Kempf. Weitere allgemeine Informationen zum Thema Nachteilsausgleich finden Sie zudem auf der Seite Studieren mit Handicap der Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, Frau Marion Becker.
Antrag
Bitte verwenden Sie das entsprechende Formular und senden Sie es an bzl-studium@uni-bonn.de.
Reichen Sie bitte so früh wie möglich vor den betreffenden Prüfungsterminen den Antrag auf Nachteilsausgleich im BZL ein – d. h. möglichst zu Beginn des Semesters. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Antrag rechtzeitig geprüft werden kann.
Fügen Sie bitte unbedingt ein aktuelles (nicht älter als sechs Monate) fachärztliches Gutachten bei, aus welchem hervorgeht, inwiefern Ihre chronische Erkrankung/Behinderung die Fähigkeit, Prüfungsleistungen zu erbringen, beeinträchtigt. Idealerweise enthält das Gutachten bereits Empfehlungen zur Kompensation.
Aufbau des Attestes
- (grobe) Diagnose & aktuelle Behandlungsmaßnahmen
- Beeinträchtigung in der konkreten Studien- bzw. Prüfungssituation
→ Symptome und Auswirkungen - Empfehlung bzgl. der Ausgestaltung des Nachteilsausgleichs (z.B. Schreibzeitverlängerung, Pausenzeiten, separater Raum …)
→ Prozentangaben bei quantitativen Angaben (z.B. Schreibzeitverlängerung, Pausenzeiten) - Ist mit einer Änderung des Krankheitsbildes zu rechnen oder sollte sich der Ausgleich auf alle Prüfungen des Studiums beziehen?
Welche Beeinträchtigungen sind nicht nachteilsausgleichsfähig?
Beachten Sie, dass es Erkrankungen gibt, für die kein Nachteilsausgleich in Anspruch genommen werden kann.
Dies ist zunächst für rein temporäre Beeinträchtigungen der Fall, wie z.B. gebrochener Arm, ein Krankenhausaufenthalt, etc.
In diesen Fällen können Sie von Ihrem Rücktrittsrecht wegen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit gebrauch machen.
Informationen zum Rücktritt finden Sie unter →Krankmeldung
Da die in der Prüfungsordnung geforderten Kompetenzen und Qualifikationsziele einer Prüfungen durch einen Nachteilsausgleich beeinträchtigt werden dürfen, liegt es im Ermessen des Prüfungsausschusses Anträge nur in Teilen zu gewähren oder ganz abzulehnen.
Datenschutz
Wichtige Downloads
Hier finden Sie das Antragsformular sowie Informationen zum Studium mit Behinderung.
Kontakt
Sascha Kempf
2.005
Poppelsdorfer Allee 15
53115 Bonn
Dr. Frauke Fechner
2.003
Poppelsdorfer Allee 15
53115 Bonn
Telefonsprechstunde
Mo, Di 9:00 – 12:00 Uhr / Mi 10:30 – 12:00 Uhr / Do 9:00 – 10:00 Uhr (entfällt am 20.11.2024)
Öffnungszeiten
Beratungstermine können mit Studienberatung und Praktikumsmanagement des BZL auch außerhalb der Öffnungszeiten des Prüfungsbüros vereinbart werden.
Die regulären Öffnungszeiten des BZL sind:
- Montag: 09:30–12:00 Uhr
-
Mittwoch: 09:30–12:00 Uhr und 13:00–15:00 Uhr
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Studierende, die aufgrund einer Behinderung bzw. einer chronischen körperlichen und/oder psychischen Erkrankung im Studium beeinträchtigt sind, finden Beratung und Hilfestellung bei der Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.
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