Die Bachelorarbeit
Im Folgenden sind alle Schritte, die bei der Anfertigung der Bachelorarbeit im Rahmen des Lehramtsstudiums an der Universität Bonn zu beachten sind, aufgeführt.
Die rechtlich gültigen Bestimmungen finden Sie unter § 22 und § 23 der für Sie gültigen Prüfungsordnung in ihrer aktuellen Fassung.
Anmeldung und Ablauf der Bachelorarbeit
- Voraussetzung: Mindestens 48 Leistungspunkte in dem entsprechenden Studienfach
- Die fachspezifischen Bestimmungen können weitere Voraussetzungen vorsehen.
- In welchem Fach Sie Ihre Bachelorarbeit schreiben, ist unabhängig von der Wahl des Faches Ihrer späteren Masterarbeit.
1. Student:in: Selbstständige Suche eines:r Betreuer:in (siehe Punkt III.)
2. Student:in – Betreuer:in: Abstimmung des Themas
3. Student:in: Ausdruck und vollständiges Ausfüllen des Formulars Anmeldung zur Bachelorarbeit
4. Betreuer:in: Eintrag des Themas in das Formular und Bestätigung durch Unterschrift
5. Betreuer:in: Vorschlag des:r Zweitprüfers:in
6. Student:in – Zweitgutachter:in: Bestätigung der Übernahme des Zweitgutachtens durch die Unterschrift des:r Zweitprüfers:in
7. Student:in: Einreichung des Formulars im Prüfungsbüro des BZL – per E-Mail an bzl@uni-bonn.de
8. BZL: Verbindliche Zulassung und Mitteilung der Themenstellung einschließlich der Festlegung eines Abgabetermins durch Eintragung in BASIS (Titel nur im pdf-Ausdruck sichtbar).
- Prüfer:in bzw. Betreuer:in einer Bachelorarbeit sind alle an der Universität Bonn Lehrenden ihres Fachs, die selbst mindestens die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige akademische Qualifikation besitzen.
- Das gilt ebenso für die Zweitgutachter:in einer Bachelorarbeit.
- Eine:r der beiden Betreuer:innen der Gruppe der Hochschullehrenden angehören. Dazu zählen Professor:innen (Prof.), Privatdozent:innen (PD), Juniorprofessor:innen (Jun.Prof.) sowie Honorarprofessor:innen (Hon.Prof.).
In Ausnahmefällen entscheidet die*der Vorsitzende des Prüfungsausschusses über die Bewertung der Bachelorarbeit durch nicht habilitierte Prüfer*innen, die die Voraussetzungen nach § 65 Abs. 1 HG erfüllen (nur gemäß Prüfungsordnung 2022 möglich). - Eine Liste der Prüfer:innen in den verschiedenen Fächern können Sie im Prüfungsbüro des BZL einsehen.
- Eine externe Betreuung der Bachelorarbeit ist nur in Ausnahmefällen möglich und auch nur im Rahmen eines Zweitgutachtens (begründeter Antrag an den Prüfungsausschuss notwendig)
- Höchstens fünf Monate; Bearbeitungsbeginn ist das Datum der Übergabe des Themas durch den:die Erstbetreuer:rin; bei nicht fristgerechter Abgabe erfolgt die Bewertung „nicht ausreichend“ (5,0).
- Verlängerung von bis zu sechs Wochen durch Vorlage eines begründeten, vom Erstbetreuer/von der Erstbetreuerin genehmigten Antrags an den Prüfungsausschuss
- Verlängerung bei Krankheit durch Vorlage eines Attests im Prüfungsbüro des BZL; Dauer entsprechend der Anzahl der Krankheitstage
Geringfügige Akzentuierung des ursprünglich gestellten Themas ist möglich, und zwar durch Vorlage eines vom:n Erstbetreuer:in genehmigten Antrags an den Prüfungsausschuss.
- Dies ist innerhalb der ersten zwei Monate nach Zulassung nur einmal möglich.
- Dazu bedarf es des schriftlichen Antrags auf Rücktritt an den Prüfungsausschuss.
- Die Rückgabe des Themas in der vorgegebenen Frist gilt nicht als Fehlversuch.
- Es besteht keine Frist zur Anmeldung des neuen Themas.
- Der Textteil der Bachelorarbeit muss mindestens 70.000 und darf höchstens 100.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen und Anmerkungen umfassen.
- Bei der Erstellung der Arbeit muss hinsichtlich Inhalt und Form den Standards wissenschaftlichen Arbeitens auf dem Niveau des „Bachelor of Arts“ bzw. „Bachelor of Science“ Rechnung getragen werden. Sie sollten sich daher bei Ihrer Fachstudienberatung zu den spezifischen Anforderungen erkundigen.
- Beachten Sie bitte auch, dass die Regelung der Anmeldung nach Erreichen der 48 Leistungspunkten im entsprechenden Fach es Ihnen grundsätzlich ermöglicht, die Bachelorarbeit studienbegleitend zu schreiben und bereits vor der Anmeldung im Laufe des fünften Semesters durch nötige Recherchen und Lektüren gründlich vorzubereiten.
- Die Abagbe erfolgt in vierfacher Form (zwei Exemplare in Papierform und zwei Datenträger (CD oder Stick)) fristgerecht beim Prüfungsbüro des BZL.
- Eine eingereichte Bachelorarbeit kann nicht zurückgezogen werden.
- Der Arbeit ist eine schriftliche Erklärung eingebunden beizufügen (siehe Punkt IX.).
- Eine nicht bestandene Bachelorarbeit kann ein Mal wiederholt werden.
- Das neue Thema muss sich inhaltlich deutlich von dem ersten Thema unterscheiden.
- Neue Themenstellung kann in einem anderen Fach erfolgen.
- Die Rückgabe des zweiten Themas ist nur möglich, wenn bei der ersten Arbeit davon kein Gebrauch gemacht wurde.
- Die Bewertung der zweiten Bachelorarbeit mit „nicht ausreichend“ hat den Verlust des Prüfungsanspruchs im gesamten Bachelor-Lehramtsstudiengang zur Folge und führt zur Exmatrikulation.
Zur Sicherstellung aller notwendigen Informationen zur Bachelorarbeit auf dem Deckblatt sowie auf der letzten Seite bitte das Merkblatt nutzen.
- Die Erstellung des Bachelorzeugnisses erfolgt, wenn alle Studien- und Prüfungsleistungen vorliegen und in der Datenbank eingetragen sind.
- Bevor Ihre Zeugnisunterlagen erstellt werden, benötigen wir von Ihnen einen Ausdruck der PDF-Übersicht der Leistungen aus BASIS. Bitte drucken Sie den Auszug Ihres Kontos aus, überprüfen Sie ihn sorgfältig und reichen Sie ihn unterschrieben im Prüfungsbüro des BZL (per E-Mail an bzl@uni-bonn.de) ein.
- Im Normalfall werden die Zeugnisunterlagen in einem Zeitraum von ca. vier Wochen erstellt. Sobald das Zeugnis erstellt ist, gibt es keine Änderungsmöglichkeiten mehr.
- Neben dem Zeugnis, auf dem die Module, die Fächer, die jeweiligen Einzelnoten, der Titel der Bachelorarbeit sowie die Gesamtnote aufgeführt sind, wird die Bachelor-Urkunde erstellt.