Bewerbung auf den Master of Education
Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Lehramts-Masterstudiengang! Eine Übersicht der im Bonner Master of Education zu studierenden Fächer finden Sie hier. Die Bewerbung ist üblicherweise zwischen Anfang Dezember und Mitte Januar für das Sommersemester des Folgejahres sowie zwischen Anfang Juni und Mitte Juli für das folgende Wintersemester möglich. Im Folgenden erhalten Sie Informationen zu den Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen sowie zum Ablauf Ihrer Bewerbung.
Master of Education zum Sommersemester 2025
Die Bewerbungsphase für den Master of Education zum Sommersemester 2025 beginnt am 01.12.2024 und läuft bis zum 15.01.2025. Diese Frist gilt sowohl für Bewerbungen ins erste wie in höhere Fachsemester. Bitte bewerben Sie sich ausschließlich über das Bewerbungsportal der Universität Bonn und beachten Sie die folgenden Hinweise zu den Zugangsvoraussetzungen und zum Zulassungsverfahren.
Das BZL ist in der vorlesungsfreien Weihnachtszeit nur eingeschränkt besetzt und die Beratung zum Bewerbungsverfahren nur eingeschränkt möglich. Bitte richten Sie Anfragen zum Bewerbungsverfahren frühzeitig an bzl-master-bewerbung@uni-bonn.de und die zuständigen Ansprechpartner:innen.
Wichtig: Beachten Sie bitte, dass für die Bewerbung auf die Lehramts-Masterstudiengänge (Master of Education) des BZL eine wesentlich kürzere Bewerbungsfrist gilt, als für die fachwissenschaftlichen Mastertudiengänge der Philosophoschen Fakultät!
Dear prospective applicants from abroad, please note: This Master of Education is primarily designed to qualify for the german educational system, hence you will have to study two subjects according to our range of subjects, plus educational sciences, ideally based on a correspondig bachelor's degree. The program's predominant language is German; therefore applications for our Master of Education require a C2 level of German (DSH-3). Please consult Bonn University's synopsis of degrees and programs if you are interested in a master's degree in general.
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für den Zugang zum lehramtsbezogenen Masterstudiengang (Abschluss: Master of Education M. Ed.) ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern, in dessen Rahmen wesentliche Teile der beiden angestrebten Unterrichtsfächer absolviert worden sein müssen. Wenn Sie die unter 1 a.) und b.) genannten Voraussetzungen nicht vollständig erfüllen, beachten Sie bitte die Auflagenregelung wie unter 5. beschrieben!
Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Module
Sie müssen mindestens 67 Leistungspunkte in den fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Modulen in jedem der beiden Fächer vorweisen können. Hierbei müssen Sie mindestens 3 Leistungspunkte in der Fachdidaktik in jedem der beiden Fächer erbracht haben.
Bildungswissenschaften
Sie müssen mindestens 24 Leistungspunkte in den Bildungswissenschaften einschließlich der Praxiselemente (Eignungs- und Orientierungs- sowie Berufsfeldpraktikum) erbracht haben. Dies umfasst mindestens 9 Wochen Praktika, wobei 25 Tage schulisch absolviert worden sein müssen.
Die Module der Bildungswissenschaften müssen inhaltlich Elemente grundlegender Voraussetzungen schulischen Lernens sowie Grundlagen, Methoden und Erträge der Bildungsforschung enthalten. Hierbei müssen mindestens 3 Leistungspunkte für Leistungen zu spezifischen Fragen der Inklusion von Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf erbracht worden sein.
Bachelorarbeit
7 Leistungspunkte müssen Ihnen aus einer Bachelorarbeit vorliegen.
Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Module
Sie müssen mindestens 95 Leistungspunkte in den fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Modulen der "großen beruflichen Fachrichtung" sowie mindestens 39 Leistungspunkte in der "kleinen beruflichen Fachrichtung" erbracht haben. Hierbei müssen in der "großen beruflichen Fachrichtung" mindestens 3 Leistungspunkte in der Fachdidaktik erbracht haben.
Bildungswissenschaften
Sie müssen mindestens 24 Leistungspunkte in den Bildungswissenschaften einschließlich der Praxiselemente (Eignungs- und Orientierungs- sowie Berufsfeldpraktikum) erbracht haben. Dies umfasst mindestens 9 Wochen Praktika, wobei 25 Tage schulisch asolviert worden sein müssen.
Die Module der Bildungswissenschaften müssen inhaltlich Elemente grundlegender Voraussetzungen schulischen Lernens sowie Grundlagen, Methoden und Erträge der Bildungsforschung enthalten. Hierbei müssen mindestens 3 Leistungspunkte für Leistungen zu spezifischen Fragen der Inklusion von Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf erbracht worden sein.
Bachelorarbeit
7 Leistungspunkte müssen Ihnen aus einer Bachelorarbeit vorliegen.
- Für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen. Für das Lehramt an Berufskollegs müssen Sie Kenntnisse in einer Fremdsprache vorweisen können. Diese Kenntnisse müssen bei modernen Fremdsprachen dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) entsprechen. Der Nachweis ist gegenüber dem Prüfungsausschuss des BZL nach der Zulassung und mit der Anmeldung zur Masterprüfung zu erbringen und liegt in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung vor.
- Wer eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, muss für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen lediglich Kenntnisse in einer weiteren Sprache und für das Lehramt an Berufskollegs keine weiteren Sprachkenntnisse nachweisen.
- Latinum und Graecum gelten als Nachweis adäquater Fremdsprachenkenntnisse.
- Bei den folgend genannten Lehramtsfächern sind gemäß § 11 Abs. 2 LZV NRW 2016 Kenntnisse der klassischen Sprachen nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt in der Regel bei der Einschreibung in den Studiengang. Er ist spätestens mit der Anmeldung zur Masterprüfung gegenüber dem Prüfungsausschuss des BZL zu erbringen.
- Geschichte: Kenntnisse auf dem Niveau des kleinen Latinums,
- Philosophie: Kenntnisse auf dem Niveau des kleinen Latinums oder Graecum,
- Evangelische Religionslehre: Graecum und kleines Latinum oder Graecum und Hebraicum,
- Katholische Religionslehre: kleines Latinum; zusätzlich Grundkenntnisse in Griechisch und Hebräisch,
- Latein/Griechisch: Latinum und Graecum.
- Die Unterrichtssprache des Master of Education ist – bis auf Ausnahmen in den modernen Fremdsprachen – Deutsch. Der Studiengang bildet für das deutsche Schulsystem und den deutschsprachigen Unterricht aus. Daher muss die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrscht werden. Für die Aufnahme des Studiums müssen ausländische Studienbewerber:innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen oder deutschsprachigen Schule erworben haben, ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Dieser Nachweis muss zur Einschreibung erbracht werden.
- Für den lehramtsspezifischen Masterstudiengang wird ein Niveau gemäß DSH3-Prüfung (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang Niveaustufe 3) verlangt. Die Universität Bonn bietet die Möglichkeit an, einen Vorbereitungskurs für die DSH-Prüfung zu belegen. Weitere Informationen zu der DSH-Prüfung finden Sie hier.
- Wenn Sie bereits ein deutschsprachiges Studium in Deutschland abgeschlossen haben, müssen Sie für den Master of Education keine weitere Sprachprüfung ablegen.
- Wenn Sie das Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen haben, dann bewerben Sie sich mit der gewichteten Durchschnittsnote zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung. Ausstehende Prüfungen müssen bis spätestens 30.09. des Bewerbungsjahres für eine Bewerbung zum folgenden Wintersemester bzw. 31.03. des Bewerbungsjahres für eine Bewerbung zum folgenden Sommersemester abgeschlossen sein – inklusive Abgabe der Bachelorarbeit. Mit Beginn des Master-Studiums dürfen keine Bachelor-Leistungen mehr erbracht werden. Die Bewertungen der Prüfungen können jedoch noch ausstehen.
- Solange Ihr Bachelor-Studium noch nicht abgeschlossen ist, können Sie nicht zum Masterprüfungsverfahren zugelassen werden, das heißt: Sie können sich zu keiner Prüfung anmelden. Bestehen Sie eine ausstehende Prüfung aus dem Bachelor-Studiengang nicht, müssen Sie sich aus dem Master-Studiengang exmatrikulieren, da Sie die Prüfung nur im Bachelor-Studiengang ablegen können. Sie müssen sich erneut und können sich frühestens zum Folgesemester erneut für den Master of Education bewerben.
Wenn Sie Ihr Lehramtsstudium nicht in Bonn abgeschlossen oder Sie keinen lehramtsbezogenen, in der Regel also einen fachwissenschaftlichen Hochschulabschluss, erworben haben, erfüllen Sie möglicherweise nicht alle Zugangsvoraussetzungen für den Master of Education in Bonn.
Wenn Ihnen inhaltlich nicht mehr als 30 Leistungspunkte fehlen, ist eine befristete Zulassung unter Auflagen möglich. Sie haben dann die Möglichkeit, fehlende Leistungen innerhalb des ersten Studienjahres zu erbringen, um die befristete Zulassung aufzuheben. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren ersten Hochschulabschluss noch nicht erreicht haben, aber bis zum 30.09. bzw. 31.03. alle Prüfungen (inkl. Abgabe der Bachelorarbeit) abgeschlossen sein werden und Ihnen dann – bei diesem Hochschulabschluss – inhaltlich nicht mehr als 30 Leistungspunkte fehlen.
Sofern Sie die Auflagen nicht innerhalb des ersten Studienjahres an der Universität Bonn erfolgreich nachholen, erfolgt die Exmatrikulation aus dem Master of Education bzw. eine Rückstufung in den Bachelorstudiengang.
Bewerber:innen auf Plätze in zulassungsbeschränkten Fächern, denen spezifische Leistungen fehlen, werden nur dann zugelassen, wenn in diesen Fächern nach Vergabe der Plätze für Bewerber:innen, die ohne Auflagen studieren können, noch Studienplätze frei sind. Die Auswahl der Bewerber:innen erfolgt dann nach der Gesamtnote des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses. Der Umfang der nachzureichenden Leistungen spielt dabei keine Rolle.
Wenn Sie die Module DuF und/oder DSSZ schon im Bachelorstudiengang benotet absolviert haben, können Sie sich diese mit jeweils sechs Leistungspunkten auf Antrag für den Masterstudiengang anrechnen lassen.
Da Sie dann aber durch die Anerkennung sechs bzw. zwölf Leistungspunkte im Verhältnis zu den zuvor genannten Leistungsvoraussetzungen zu wenig absolviert haben, müssen Sie diese Leistungen gemäß § 6 Abs. 9 der Lehramts-Prüfungsordnung 2022 kompensieren. Das heißt: Sie müssen während des Masterstudiums fachwissenschaftliche Module Ihrer Wahl aus dem Bachelorstudiengang mit mindestens sechs bzw. zwölf Leistungspunkten erbringen und damit die anerkannten Leistungen ersetzen. Die Noten dieser kompensatorisch absolvierten Module gehen nicht in die Masternote ein.
Studieren Sie im Master of Education mit Auflagen (siehe 5.), entfällt diese Kompensation, wenn die Auflagen mindestens sechs oder zwölf Leistungspunkte umfassen.
Für die Anerkennung wenden Sie sich an die hier benannten Ansprechpartner:innen.
Informationen zum Quereinstieg finden Sie hier.
- Die Bewerbung für den Master of Education erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal.
- Alle Unterlagen müssen in digitaler Form vorliegen, um sie im Bewerbungsportal an den entsprechenden Stellen hochzuladen. Nur wenn Ihre Unterlagen vollständig sind, kann die Bewerbung bearbeitet werden.
- Nach Eingang der Bewerbung werden Ihre Unterlagen umgehend geprüft. Sie erhalten immer eine Eingangsbestätigung. Sollten Unterlagen fehlen, werden Sie darüber in Kenntnis gesetzt.
- In der Regel werden Ende Juli / Anfang August (bzw. für Bewerbungen zum Sommersemester Anfang / Mitte Februar) die Zulassungen inkl. möglicher Auflagen ausgesprochen. Die Einschreibungsphase ist Ende August/ Anfang September (bzw. Ende Februar / Anfang März). Der genaue Termin wird im Zulassungsbescheid mitgeteilt.
- Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, ist abhängig davon, ob Sie an der Universität Bonn studiert haben oder von einer anderen Universität zu uns wechseln und ob Sie Ihr Studium bereits abgeschlossen haben:
Wenn Ihr Erststudium – das gilt auch für ein nicht-lehramtsspezifisches Studium – an der Uni Bonn zum Bewerbungszeitpunkt abgeschlossen ist, benötigen Sie für die online-Bewerbung:
- Ihr Hochschulzeugnis oder, falls Ihnen das noch nicht vorliegt, Ihren Notenspiegel. Diesen können Sie sich als pdf-Datei in BASIS erstellen. Zeugnis bzw. Notenspiegel müssen nicht beglaubigt bzw. vom Prüfungsbüro Ihres Bachelor-Studiengangs unterschrieben sein.
Wenn Ihr Erststudium – das gilt auch für ein nicht-lehramtsspezifisches Studium – an der Uni Bonn bis zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist, also die letzten Prüfungen oder die Abgabe der Bachelorarbeit noch ausstehen oder noch Benotungen fehlen, benötigen Sie für die online-Bewerbung:
- Ihren aktuellen Notenspiegel. Diesen können Sie sich als pdf-Datei in BASIS erstellen. Der Notenspiegel muss nicht beglaubigt bzw. vom Prüfungsbüro Ihres Bachelor-Studiengangs unterschrieben sein. Der Bewerbung wird die aktuelle Durchschnittsnote zugrundegelegt, wobei Veränderungen der Durchschnittsnote durch später abgelegte Prüfungen nicht mehr berücksichtigt werden können.
Ausstehende Prüfungen müssen bis spätestens 30.09. des Bewerbungsjahres für eine Bewerbung zum folgenden Wintersemester bzw. 31.03. des Bewerbungsjahres für eine Bewerbung zum folgenden Sommersemester abgeschlossen sein – inklusive Abgabe der Bachelorarbeit. Mit Beginn des Master-Studiums dürfen keine Bachelor-Leistungen mehr erbracht werden. Die Bewertungen der Prüfungen können jedoch noch ausstehen. Das Abschlusszeugnis legen Sie zur Anmeldung für das Masterprüfungsverfahren, die sogenannte Registrierung, vor.
Wenn Ihr Erststudium an einer anderen Hochschule zum Bewerbungszeitpunkt abgeschlossen ist, benötigen Sie für die online-Bewerbung:
- Ihr Hochschulzeugnis oder, falls Ihnen das noch nicht vorliegt, Ihren Notenspiegel / Leistungsauszug / Transcript of Records (beglaubigt bzw. vom Prüfungsamt Ihres Erststudiengangs unterschrieben und gestempelt)
- Falls Sie ein Hochschulzeugnis aus dem Ausland haben, muss eine beglaubigte deutschsprachige Übersetzung beigefügt sein sowie ein Transcript of Records, welches ebenfalls beglaubigt und ins Deutsche übersetzt sein muss. Eine Bewerbung nur mit einem Transcript of Records ist in diesem Fall nicht möglich.
- Das ausgefüllte Formular Angaben zum Studium. Die Angaben zum Studium beziehen sich auf das gesamte Studium, unabhängig davon, welche Leistungen Ihnen zum Bewerbungszeitpunkt noch fehlen. Diese Angaben dienen der Prüfung, inwieweit Ihr Studium die Zugangsvoraussetzungen erfüllt.
Wenn Ihr Erststudium an einer anderen Hochschule zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist, also die letzten Prüfungen oder die Abgabe der Bachelorarbeit noch am Ende des Sommersemesters (bzw. des Wintersemesters bei Bewerbung zum Sommersemester) ausstehen oder noch Benotungen fehlen, benötigen Sie für die online-Bewerbung:
- Ihren aktuellen Notenspiegel / Leistungsauszug / Transcript of Records (beglaubigt bzw. vom Prüfungsamt Ihres Erststudiengangs unterschrieben und gestempelt)
- Die Angabe Ihrer Durchschnittsnote. Wird die Durchschnittsnote nicht auf Ihrem Notenspiegel / Leistungsauszug / Transcript of Records automatisch ausgegeben, müssen Sie sich diese von Ihrem Prüfungsamt angeben lassen. Dazu benutzen Sie das Formular Bescheinigung über den aktuellen Leistungsstand. Der Bewerbung wird die aktuelle Durchschnittsnote zugrundegelegt, wobei Veränderungen der Durchschnittsnote durch später abgelegte Prüfungen nicht mehr berücksichtigt werden können.
- Das ausgefüllte Formular Angaben zum Studium. Die Angaben zum Studium beziehen sich auf das gesamte Studium, unabhängig davon, welche Leistungen Ihnen zum Bewerbungszeitpunkt noch fehlen. Diese Angaben dienen der Prüfung, inwieweit Ihr Studium die Zugangsvoraussetzungen erfüllt.
Hinweise zu den Formularen
Wenn Sie nicht an der Universität Bonn studieren und Ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben, also die letzten Prüfungen noch ausstehen, die Bachelorarbeit noch nicht abgegeben ist oder noch Benotungen fehlen, können Sie sich mit Ihrem aktuellen Notenspiegel / Leistungsauszug / Transcript of Records bewerben. Wird die aktuelle Gesamtnote dort nicht automatisch angegeben, müssen Sie die Bescheinigung über den aktuellen Leistungsstand von Ihrem Prüfungsamt/-büro ausfüllen, stempeln und unterschreiben lassen.
Wenn das Formular ausgefüllt ist, scannen Sie es ein, speichern es ab und laden es im Bewerbungsportal unter "Sonstige Dokumente" hoch.
Falls Sie Ihren ersten Hochschulabschluss nicht an der Uni Bonn absolviert haben bzw. noch absolvieren werden, muss geprüft werden, inwiefern Sie die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang erfüllen. Falls dem BZL noch nicht Ihre Anerkennungsunterlagen vorliegen oder in Kürze vorliegen werden, müssen Sie Ihre Prüfungsleistungen gemäß den für die Zugangsvoraussetzungen relevanten Studienanteilen genau aufschlüsseln. Daher werden genau die Leistungen abgefragt, die zur Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen notwendig sind.
Wichtig: Die Angaben zum Studium beziehen sich auf das gesamte Studium, unabhängig davon, welche Leistungen Ihnen zum Bewerbungszeitpunkt noch fehlen. Bitte laden Sie dazu das Formular Angaben zum Studium hoch und füllen Sie es am Bildschirm aus. Die beschreibbaren Felder sind gekennzeichnet, fehlende Leistungspunkte werden nach Ihren Angaben automatisch berechnet ("Bilanz").
Wenn Ihnen gemäß der Zugangsvoraussetzungen Leistungspunkte fehlen sollten (max. 30 LP), dann müssen Sie diese während des Masterstudiums nachholen (als sog. Auflagen, vgl. o.: 5.).
Wenn Sie das Formular ausgefüllt haben, speichern Sie es ab und laden es im Bewerbungsportal APP unter "Sonstige Dokumente" hoch.
Downloads
Hier finden Sie das Formular zum aktuellen Leistungsstand sowie das Formular "Angaben zum Studium" für den Upload im Bewerbungsportal APP.
Bitte beachten Sie die oben aufgeführten Verwendungs- und Ausfüllhinweise zu den Formularen.