Krankmeldung und Rücktritt
Aktueller Hinweis
Bezüglich der Prüfungen, die wegen des für Freitag, den 21.02.2025 angekündigten Streik im Öffentlichen Nahverkehr nicht angetreten werden können, gelten für Lehramtstudierede die jeweiligen Regelungen der Fachbereiche.
Rücktritte von Prüfungen, die auf Grundlage der jeweiligen Regelung des betroffenen Fachs vorgenommen werden sollen, reichen Sie bitte schriftlich im Prüfungsbüro des BZL ein (bzl@uni-bonn.de).
Was ist im Krankheitsfall zu tun?
- Sollten Sie an einem Prüfungstermin krank sein, so müssen Sie sich umgehend per E-Mail im Prüfungsbüro des BZL melden und spätestens am 3. Tag nach der Prüfung im Prüfungsbüro des BZL eine ärztliche Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit* einreichen – bitte möglichst per E-Mail an bzl@uni-bonn.de.
- Bitte laden Sie sich das Formular für die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung** herunter und lassen es von Ihrem Arzt unterzeichnen. Alternativ kann Ihr Arzt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit dem Zusatz "prüfungsunfähig" versehen. Das Ausstellungsdatum der Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung darf nicht nach dem Prüfungsdatum liegen.
- Treten während einer mündlichen oder schriftlichen Prüfung akut krankheitsbedingte Beschwerden auf, müssen diese sofort – vor Beendigung der Prüfung – angezeigt werden. Die Prüfung wird dann abgebrochen. Im Anschluss muss sofort ein Arzt aufgesucht werden, der eine entsprechende Bescheinigung ausstellen und an das Prüfungsbüro weiterleiten muss.
Einen entsprechenden Durchgangsarzt finden Sie hier: https://diva-online.dguv.de/diva-online/ - Werden die Fristen verletzt, so gilt die Prüfung zu diesem Termin als nicht bestanden.
- Grundsätzlich ist kein Rücktritt nachträglich (nach Beendigung der Prüfung) möglich.
*) Gemäß § 63 (7) HG NRW können wir nur Atteste akzeptieren, die explizit die Prüfungsunfähigkeit bescheinigen. Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus. Der Arzt muss einen Vermerk über die Prüfungsunfähigkeit machen.
**) Dieses Formular ist ausschließlich für Studierende im Lehramtsstudium gültig. Sollten Sie kein Lehramt studieren, wenden Sie sich bitte an das für Ihren Studiengang zuständige Prüfungsbüro
Prüfungsangst
Das Vorliegen von und der Nachweis über eine entsprechende Diagnose gelten nicht als Nachweis einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit.
Wenn Sie von Prüfungsangst betroffen sind, nutzen Sie bitte die Hilfsangebote der Universität. Es gibt u.a. Angebote zu Entspannungsmethoden, Lern- und Arbeitstechniken sowie Selbstmanagementtechniken. Es ist wichtig ist, dass Sie in diesem Fall den Kontakt zu anderen Personen suchen, die Ihnen aufgrund ihrer eigenen oder ihrer beruflichen Erfahrung bei der Auflösung oder Minderung der Belastungssituation helfen können.
Download und Links
Hier finden Sie komprimiert die oben genannten Dokumente und Links.